In den Ortsgemeinden Rülzheim und Hördt gibt es jeweils
einen Schülerhort. Diese bieten die Möglichkeit zur Betreuung von Kindern im
Grundschulalter nach Unterrichtsende. (Informationen zu den in allen vier Ortsgemeinden vorhandenen betreuenden Grundschulen entnehmen Sie bitte dem gesonderten Menüpunkt.)
Ein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme eines Hortplatzes besteht nicht. Die Aufnahme kann daher lediglich bei freien Kapazitäten erfolgen.
Für Horte setzt das Jugendamt gemäß § 13 Abs. 4 KitaG Elternbeiträge unter Berücksichtigung der Kinderzahl im Haushalt fest. Diese werden, ebenso wie die Kosten für eventuelle Mittagsverpflegung, monatlich berechnet.
Nähere Informationen erhalten Sie in den jeweiligen Schülerhorten.