Collage aller KiTas der Verbandsgemeinde

    Allgemeines

    Button "Online-Voranmeldung"

    Um für die Kleinsten das passende Betreuungsangebot zu bieten, gibt es in der Verbandsgemeinde Rülzheim sieben Kindertagesstätten mit umfangreichen Betreuungsangeboten.

    Träger der Kindertagesstätte sind, mit Ausnahme des Kindergartens St. Georg in Hördt (für den die Kath. Kirche die Trägerschaft übernommen hat) die jeweiligen Ortsgemeinden.

    Der Besuch der Kindertagesstätte für Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr an ist gemäß § 26 Abs. 1 Kindertagesstättengesetz (KitaG) beitragsfrei.

    Die Nutzung der Betreuung am Vor- und Nachmittag (7 Stunden mit Unterbrechung/ohne Mittagessen) bzw. einer Betreuung von 7 Stunden am Stück mit Mittagessen (derzeit nur in der Kita Regenbogen Rülzheim) ist daher ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr in allen Einrichtungen kostenfrei möglich.

    Angebote für die Ganztagesbetreuung (9 Stunden ohne Unterbrechung/mit Mittagessen) gibt es ebenfalls in all unseren Kindertagesstätten.

    Die Kosten für das Mittagessen werden den Eltern monatlich in Rechnung gestellt.

    Weitere Informationen zu An-/Ab- oder Ummeldung Ihres Kindes, den möglichen Betreuungsangeboten sowie den Aufnahmeverfahren (Aufnahmetermin, Eingewöhnungszeit, etc.) erhalten Sie direkt in den einzelnen Kindertagesstätten.

    Online-Voranmeldung

    Mit dem Online-Formular wird Ihr Kind auf die Meldeliste der Kindertagesstätte aufgenommen, die Sie als „Wunschkindertagesstätte“ ausgewählt haben. Bitte informieren Sie sich daher zuerst über die Angebote der einzelnen Kindertagesstätten, um die für Sie in Frage kommende Kita auszuwählen.

    Soweit freie Platzkapazitäten zur Verfügung stehen, wird Ihr Wunsch bei der Platzvergabe berücksichtigt. Sollte in der von Ihnen gewünschten Kita das benötigte Betreuungsangebot zum betreffenden Zeitpunkt nicht zur Verfügung stehen, werden sich die Leiterinnen untereinander austauschen, sodass Ihnen ggf. eine Betreuung in einer der anderen Einrichtungen angeboten werden kann.

    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf die Aufnahme in einer Wunschkindertagesstätte oder eine Ganztagesbetreuung besteht, weshalb der angebotene Betreuungsplatz ggf. von Ihrem Wunsch abweichen kann.

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