⇑ / Erschließungsbeiträge erheben
Zuständige Mitarbeiter
Herr Thorsten Greiner
Postadresse
Gebäude: Verbandsgemeinde und GemeindewerkeRoom Nr.: VGW 32
Mittlere Ortsstraße 106
76761 Rülzheim

Details

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Verjährungsfrist einen Erschließungsbeitrag.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Rülzheim
Erschließungsbeitragssatzung Rülzheim
Erschließungsbeitragssatzung Hördt