Friedhöfe

    Die Friedhofsverwaltung der Verbandsgemeinde Rülzheim befindet sich im Rathaus (Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim). Hier bekommen Sie sowohl telefonisch als auch persönlich alle Auskünfte hinsichtlich Bestattungen, Grabstätten und Friedhofsunterhaltung.
     

    Ansprechpartner Friedhofsverwaltung:

    Melanie Hoffmann
    Zimmer 1.10
    Tel.: 07272 / 70 02-10 89
    Fax: 07272 / 70 02-91 089
    E-Mail: Friedhofsamt@ruelzheim.de                       

    Sprechzeiten Friedhofsamt                 

    Mo 8 – 12 Uhr
    Di 14 – 16.30 Uhr
    Mi 8 – 12 Uhr
    Do 8 – 12 und 14 – 18Uhr
    Fr geschlossen

    In dringenden Fällen ist unsere Standesbeamtin Katrin Schall vormittags unter 7002-1041 erreichbar.

    Gesetzliche Grundlagen (Allgemein)

    Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestruhezeit lt. Bestattungsgesetz (BestG) beträgt für einen Leichnam bzw. Asche eines Verstorbenen mindestens 15 Jahre. Bei einer Erstbestattung muss jedoch, um eine möglichst vollständige Verwesung zu gewährleisten, die Ruhezeit regelmäßig höher angesetzt werden. (Siehe Nutzungszeit der Grabstätten bei der jeweiligen Ortsgemeinde)

    • Bestattungsarten


      Erdbestattung

      Unter einer Erdbestattung versteht man die Beisetzung eines Leichnams in einem Sarg in der Erde. Sie ist die traditionellste Form der Beisetzung. Die Erdbestattung ist nur auf einem Friedhof erlaubt.

      Feuerbestattung

      Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam in einem Krematorium eingeäschert. Die Asche wird in eine Urne gefüllt und dann in einem Grab oder in einer Stele (Urnenkammer) beigesetzt.

    • Grabarten


      Reihengrab

      In einem Reihengrab darf immer nur eine Person beigesetzt werden. Die Lage der Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt. Eine Verlängerung bzw. Nutzung der Grabstätte über den zugeteilten Zeitraum hinaus ist nicht möglich; das Grab ist daher nach Ablauf der Ruhezeit abzuräumen.
      Reihengrab auch für Kinder
      Friedhöfe Rülzheim, Leimersheim, Hördt und Kuhardt

      Wahlgrab

      Ein Wahlgrab ist eine Grabstätte, in der eine oder mehrere Personen beigesetzt werden können. Die Nutzungszeit kann auf Wunsch einmalig (ggf. auch mehrfach) verlängert werden. Die Lage der Grabstätte ist in allen vorhandenen Wahlgrabfeldern frei wählbar. In einem Wahlgrab für Erdbestattungen können auch Urnen beigesetzt werden. Soweit in bestimmten Grabfeldern Tieferlegungen zulässig sind, können in Einzelwahlgrabstätten bis zu zwei Sargbestattungen, in Doppelwahlgrabstätten bis zu vier Sargbestattungen vorgenommen werden.
      Friedhöfe Rülzheim, Leimersheim, Hördt und Kuhardt

       

      Besondere Bestattungsformen

      Urnenstelen

      Bereits seit 2006 besteht die Möglichkeit, Urnen auch in Stelen (Urnenkammern) beisetzen zu lassen. Die Kammern sind als Wahlgrab zu erwerben; pro Kammer können bis zu drei Urnen eingestellt werden.
      Bei dieser Bestattungsform ist keine Grabpflege erforderlich. Blumenschmuck und Kerzen dürfen ausschließlich in den von der Friedhofsverwaltung zugelassenen Aufnahmesystemen (Vase und Kerzenbehälter aus Bronze) deponiert werden. Der Blumenschmuck ist nur in Rülzheim erlaubt. 
      Friedhof Rülzheim, Hördt


      Urnenwahlgrab

      Ein Urnengrab ist eine etwa 80 x 80 cm große Grabstelle in der Erde für die Asche eines Verstorbenen.


      Urnenbeisetzung unter Bäumen

      Seit 2013 können Urnen in einem bestimmten Grabfeld auch unter Bäumen beigesetzt werden. Dieses Grabfeld ist naturbelassen gestaltet, weshalb hier keinerlei Grab- und Blumenschmuck zugelassen ist. Zudem dürfen hier aus ökologischen Gründen nur Urnen aus biologisch abbaubarem Material beigesetzt werden.
      Friedhof Rülzheim, Hördt, Kuhardt


      Urnengemeinschaftsgrabfeld

      In einem Urnengemeinschaftsgrabfeld werden Urnen von mehreren Verstorbenen auf einem gemeinsamen Grabfeld bestattet. Auf den Grabstätten dürfen nur einheitliche Grabmale aufgebracht werden. Die Bepflanzung und Pflege der Anlage erfolgt ausschließlich durch die Gemeinde bzw. einen Dritten. Individueller Grabschmuck ist nicht gestattet. 
      Friedhof Rülzheim, Leimersheim

    • Nutzungszeit

      Nutzungszeit Erdgrabstätten und Urnengrabstätten

      20 Jahre in allen Ortsgemeinden

    • Bestattungsinstitute

      Bestattungen Klaus Werling
      Mittlere Ortsstraße 82
      76761 Rülzheim
      Tel.: 07272 / 91 90 86

      Bestattungen Gerald Faath
      Gartenstraße 1a
      76773 Kuhardt
      Tel.: 07272 / 91 335

      Bestattungen Wüst
      Inhaber Ralf Adamietz
      Neue Landstraße 14
      76761 Rülzheim
      Tel.: 07272 / 84 64

    • Friedhöfe der Ortsgemeinden

      Friedhof Rülzheim
      Die Beisetzung in Rülzheim ist in allen Grabarten möglich. Die Nutzungszeit beträgt für Erd- und Urnengrabstätten 20 Jahre. Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Rülzheim.

      • Blick auf die Baumbestattungsfläche auf dem Friedhof Rülzheim
      • Blick auf die Urnenstelen auf dem Friedhof Rülzheim
      • Blick auf die Trauerhalle auf dem Friedhof Rülzheim
      • Blick auf die Grabfelder auf dem Friedhof Rülzheim
      • Blick auf den Eingang zum Friedhof Rülzheim


      Friedhof Hördt
      Eine Bestattung in Hördt kann im Reihen- oder Wahlgrab sowie als Urnenbeisetzung in einer Stele oder unter Bäumen erfolgen. Die Nutzungszeit beträgt für Erd- und Urnengrabstätten 20 Jahre. Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Hördt.


      Friedhof Kuhardt
      Eine Bestattung in Kuhardt kann in einem Reihen- oder Wahlgrab erfolgen, sowie als Urnenbeisetzung unter Bäumen. Die Nutzungszeit beträgt für Erd- und Urnengrabstätten 20 Jahre. Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Kuhardt.


      Friedhof Leimersheim
      Eine Beisetzung in Leimersheim kann in einem Reihen- oder Wahlgrab erfolgen sowie in einem Urnengemeinschaftsfeld. Die Nutzungszeit beträgt für Erd- und Urnengrabstätten 20 Jahre. Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Leimersheim.

    • Grabgebühren
      Art der Gebühr (Euro brutto)
      Ortsgemeinden

      Rülzheim
      Leimersheim
      Hördt
      Kuhardt
      Bestatter (mit Aushub)
      Fa. Werling
      Fa. Faath
      Fa. Faath
      Fa. Faath
      Kosten Grabstätten




      Reihengrab410,00---
      Kindergrab Kinder (bis 5.Lj.)325,00270,00220,00440,00





      Wahlgrab640,00500,00450,00800,00
      Verlängerung Wahlgrab pro Jahr32,0025,0022,5040,00





      Waldgrab--420,00-
      Verlängerung Waldgrab pro Jahr--21,00-





      Urnenwahlgrab410,00310,00300,00540,00
      Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr20,5015,5015,0027,00





      Urnenwaldgrab--420,00-
      Verlängerung Urnenwaldgrab pro Jahr--21,00-





      Urnenkammer (einschl. Verschlussplatte)870,00-1500,00-





      Baumgrab750,00-500,00700,00
      Namensschild für Baumgrab--50,0050,00





      Urnengemeinschaftsgrab1200,00800,00--
      Grabsteinstele (Urnengem.grab)-844,90--





      Kosten Trauerhalle








      Nutzung Trauerhalle335,00250,00210,00300,00
      Nutzung Freiplatz---220,00
      Graburkunde5,005,005,005,00
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