Reihengrab
In einem Reihengrab darf immer nur eine Person beigesetzt werden. Die Lage der Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt. Eine Verlängerung bzw. Nutzung der Grabstätte über den zugeteilten Zeitraum hinaus ist nicht möglich; das Grab ist daher nach Ablauf der Ruhezeit abzuräumen.
Reihengrab auch für Kinder
Friedhöfe Rülzheim, Leimersheim, Hördt und Kuhardt
Wahlgrab
Ein Wahlgrab ist eine Grabstätte, in der eine oder mehrere Personen beigesetzt werden können. Die Nutzungszeit kann auf Wunsch einmalig (ggf. auch mehrfach) verlängert werden. Die Lage der Grabstätte ist in allen vorhandenen Wahlgrabfeldern frei wählbar. In einem Wahlgrab für Erdbestattungen können auch Urnen beigesetzt werden. Soweit in bestimmten Grabfeldern Tieferlegungen zulässig sind, können in Einzelwahlgrabstätten bis zu zwei Sargbestattungen, in Doppelwahlgrabstätten bis zu vier Sargbestattungen vorgenommen werden.
Friedhöfe Rülzheim, Leimersheim, Hördt und Kuhardt
Besondere Bestattungsformen
Urnenstelen
Bereits seit 2006 besteht die Möglichkeit, Urnen auch in Stelen (Urnenkammern) beisetzen zu lassen. Die Kammern sind als Wahlgrab zu erwerben; pro Kammer können bis zu drei Urnen eingestellt werden.
Bei dieser Bestattungsform ist keine Grabpflege erforderlich. Blumenschmuck und Kerzen dürfen ausschließlich in den von der Friedhofsverwaltung zugelassenen Aufnahmesystemen (Vase und Kerzenbehälter aus Bronze) deponiert werden. Der Blumenschmuck ist nur in Rülzheim erlaubt.
Friedhof Rülzheim, Hördt
Urnenwahlgrab
Ein Urnengrab ist eine etwa 80 x 80
cm große Grabstelle in der Erde für die Asche eines Verstorbenen.
Urnenbeisetzung unter Bäumen
Seit 2013 können Urnen in einem bestimmten Grabfeld auch unter Bäumen beigesetzt werden. Dieses Grabfeld ist naturbelassen gestaltet, weshalb hier keinerlei Grab- und Blumenschmuck zugelassen ist. Zudem dürfen hier aus ökologischen Gründen nur Urnen aus biologisch abbaubarem Material beigesetzt werden.
Friedhof Rülzheim, Hördt, Kuhardt
Urnengemeinschaftsgrabfeld
In einem Urnengemeinschaftsgrabfeld werden Urnen von mehreren Verstorbenen auf einem gemeinsamen Grabfeld bestattet. Auf den Grabstätten dürfen nur einheitliche Grabmale aufgebracht werden. Die Bepflanzung und Pflege der Anlage erfolgt ausschließlich durch die Gemeinde bzw. einen Dritten. Individueller Grabschmuck ist nicht gestattet.
Friedhof Rülzheim, Leimersheim