- Bestattungsarten
ErdbestattungUnter einer Erdbestattung versteht man die Beisetzung eines Leichnams in einem Sarg in der Erde. Sie ist die traditionellste Form der Beisetzung. Die Erdbestattung ist nur auf einem Friedhof erlaubt.
Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam in einem Krematorium eingeäschert. Die Asche wird in eine Urne gefüllt und dann in einem Grab oder in einer Stele (Urnenkammer) beigesetzt.
- Grabarten
ReihengrabIn einem Reihengrab darf immer nur eine Person beigesetzt werden. Die Lage der Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt. Eine Verlängerung bzw. Nutzung der Grabstätte über den zugeteilten Zeitraum hinaus ist nicht möglich; das Grab ist daher nach Ablauf der Ruhezeit abzuräumen.
Reihengrab auch für Kinder
Friedhöfe Rülzheim, Leimersheim, Hördt und KuhardtWahlgrab
Ein Wahlgrab ist eine Grabstätte, in der eine oder mehrere Personen beigesetzt werden können. Die Nutzungszeit kann auf Wunsch einmalig (ggf. auch mehrfach) verlängert werden. Die Lage der Grabstätte ist in allen vorhandenen Wahlgrabfeldern frei wählbar. In einem Wahlgrab für Erdbestattungen können auch Urnen beigesetzt werden. Soweit in bestimmten Grabfeldern Tieferlegungen zulässig sind, können in Einzelwahlgrabstätten bis zu zwei Sargbestattungen, in Doppelwahlgrabstätten bis zu vier Sargbestattungen vorgenommen werden.
Friedhöfe Rülzheim, Leimersheim, Hördt und KuhardtBesondere Bestattungsformen
Urnenstelen
Bereits seit 2006 besteht die Möglichkeit, Urnen auch in Stelen (Urnenkammern) beisetzen zu lassen. Die Kammern sind als Wahlgrab zu erwerben; pro Kammer können bis zu drei Urnen eingestellt werden.
Bei dieser Bestattungsform ist keine Grabpflege erforderlich. Blumenschmuck und Kerzen dürfen ausschließlich in den von der Friedhofsverwaltung zugelassenen Aufnahmesystemen (Vase und Kerzenbehälter aus Bronze) deponiert werden. Der Blumenschmuck ist nur in Rülzheim erlaubt.
Friedhof Rülzheim, Hördt
UrnenwahlgrabEin Urnengrab ist eine etwa 80 x 80 cm große Grabstelle in der Erde für die Asche eines Verstorbenen.
Urnenbeisetzung unter BäumenSeit 2013 können Urnen in einem bestimmten Grabfeld auch unter Bäumen beigesetzt werden. Dieses Grabfeld ist naturbelassen gestaltet, weshalb hier keinerlei Grab- und Blumenschmuck zugelassen ist. Zudem dürfen hier aus ökologischen Gründen nur Urnen aus biologisch abbaubarem Material beigesetzt werden.
Friedhof Rülzheim, Hördt, Kuhardt
UrnengemeinschaftsgrabfeldIn einem Urnengemeinschaftsgrabfeld werden Urnen von mehreren Verstorbenen auf einem gemeinsamen Grabfeld bestattet. Auf den Grabstätten dürfen nur einheitliche Grabmale aufgebracht werden. Die Bepflanzung und Pflege der Anlage erfolgt ausschließlich durch die Gemeinde bzw. einen Dritten. Individueller Grabschmuck ist nicht gestattet.
Friedhof Rülzheim, Leimersheim - Nutzungszeit
Nutzungszeit Erdgrabstätten
Ortsgemeinden Rülzheim, Hördt und Kuhardt 25 Jahre
Ortsgemeinde Leimersheim 30 JahreNutzungszeit Urnengrabstätten
Ortsgemeinde Rülzheim 15 Jahre
Ortsgemeinden Hördt und Kuhardt 20 Jahre
Ortsgemeinde Leimersheim 30 Jahre - Bestattungsinstitute
Bestattungen Klaus Werling
Mittlere Ortsstraße 82
76761 Rülzheim
Tel.: 07272 / 91 90 86Bestattungen Gerald Faath
Gartenstraße 1a
76773 Kuhardt
Tel.: 07272 / 91 335Bestattungen Wüst
Inhaber Ralf Adamietz
Neue Landstraße 14
76761 Rülzheim
Tel.: 07272 / 84 64 - Friedhöfe der Ortsgemeinden
Friedhof Rülzheim
Die Beisetzung in Rülzheim ist in allen Grabarten möglich. Die Nutzungszeit beträgt für Erdgrabstätten 25 und für Urnengrabstätten 15 Jahre. Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Rülzheim.Friedhof Hördt
Eine Bestattung in Hördt kann im Reihen- oder Wahlgrab sowie als Urnenbeisetzung in einer Stele oder unter Bäumen erfolgen. Die Nutzungszeit für Erdgrabstätten beträgt 25 und für Urnengrabstätten 20 Jahre. Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Hördt.Friedhof Kuhardt
Eine Bestattung in Kuhardt kann in einem Reihen- oder Wahlgrab erfolgen, sowie als Urnenbeisetzung unter Bäumen. Die Nutzungszeit für Erdgrabstätten beträgt 25 und für Urnengrabstätten 20 Jahre. Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Kuhardt.Friedhof Leimersheim
Eine Beisetzung in Leimersheim kann in einem Reihen- oder Wahlgrab erfolgen sowie in einem Urnengemeinschaftsfeld. Die Nutzungszeit für Erd- und Urnengrabstätten beträgt 30 Jahre. Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Leimersheim. - Grabgebühren
Art der Gebühr (Euro brutto) Ortsgemeinden Rülzheim Leimersheim Hördt Kuhardt Bestatter (mit Aushub) Fa. Werling Fa. Faath Fa. Faath Fa. Faath Kosten Grabstätten Reihengrab 200,00 200,00 200,00 200,00 Reihengrab Kinder (bis 5.Lj.) 100,00 70,00 70,00 75,00 Wahlgrab 350,00 300,00 300,00 360,00 jede weitere Grabstelle 350,00 300,00 300,00 360,00 Waldgrab 350,00 360,00 jede weitere Grabstelle 350,00 360,00 Urnenwahlgrab 350,00 300,00 300,00 360,00 Urnenkammer (einschl. Verschlussplatte) 700,00 1500,00 Baumgrab für Urnen 500,00 500,00 360,00 Namensschild für Baumgrab (entf./Platten) 50,00 45,00 Urnengemeinschaftsgrab 1200,00 800,00 Grabsteinstele (Urnengem.grab) 1037,68 Kosten Trauerhalle Nutzung Trauerhalle 50,00 50,00 50,00 55,00 Aufbahrung Sarg (oder Urne) 50,00 50,00 50,00 50,00 Aufbahrung Urne 30,00 30,00 Nutzung Feierplatz im Friedhof 30,00 Nutzung Sezierraum 100,00 Kühlung einer Leiche pro Tag 13,00 10,00 10,00 15,00 Heizung der Leichenhalle pro Tag 25,00 20,00 20,00 25,00 Benutzung Harmonium/Musikanlage 10,00 Graburkunde (nur Wahlgräber) 5,00 5,00 5,00 5,00