Die Feuerwehren in
Rheinland-Pfalz sind kommunale, technische Organisationseinheiten der Gemeinden
zur Abwehr von örtlichen Gefahren, die der Allgemeinheit oder dem Einzelnen bei
öffentlichen Notständen aller Art drohen.
Sie erfüllen weiter Aufgaben im
Rahmen der überörtlichen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes.
Bezüglich der Personalstellung
werden Freiwillige Feuerwehren und Berufsfeuerwehren unterschieden. Sie werden
bei besonders gefährdeten Anlagen und Einrichtungen bedarfsweise von
Werkfeuerwehren und Selbsthilfekräften im Rahmen der betrieblichen
Gefahrenabwehr unterstützt.
Die Feuerwehren nehmen bei der
Gefahrenabwehr eine besondere Stellung wahr. Ihre Aufgaben beschränken sich
schon seit langem nicht nur auf ihre historische Kernkompetenz: die
Brandbekämpfung.
Die Feuerwehren übernehmen in
Rheinland-Pfalz grundsätzlich folgende Aufgaben:
- die Abwehr von Brandgefahren
- die Abwehr von technischen Gefahren und
Naturgefahren
- die Abwehr von Gefahren, die von gefährlichen
Stoffen und radioaktiven Stoffen ausgehen (ABC-Gefahren)
- sowie die Abwehr von Gefahren in, auf und an
Gewässern
Darüber hinaus stellen die
Feuerwehren die Kerntruppe des Führungsdienstes auf der Gemeinde- und
Kreisebene; sie werden dabei von den anderen Hilfsorganisationen ergänzt und
verstärkt.
In der Regel übernehmen die
Feuerwehren in den Gemeinden auch die Aufgaben der Wasserwehren und werden im
Rahmen der Amtshilfe beispielsweise auch bei Tierseuchen und Pandemien tätig.
Doch nicht nur bei der
Gefahrenabwehr sind die Feuerwehren aktiv, sondern auch im Vorbeugenden
Gefahrenschutz und der Schadenprävention. Die Brandschutzdienststellen bei den
Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte nehmen dabei folgende Kernaufgaben wahr:
-
Beratungen bei Bauvorhaben
- fachtechnische Stellungnahmen im
Baugenehmigungsverfahren
- Durchführung von Gefahrenverhütungsschau
Die mit Beamten des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes
besetzten Brandschutzdienststellen arbeiten dabei vertrauensvoll mit den
Bauaufsichtsbehörden und den kommunalen Aufgabenträgern der Feuerwehren
zusammen.
Im Bereich der Verbandsgemeinde Rülzheim gibt es in jeder
verbandsangehörigen Gemeinde eine örtliche Feuerwehreinheit.