Eingangs vergaben die Rätinnen und Räte den Auftrag zur Errichtung einer Lärmschutzwand für das Neubaugebiet Südhang an die Firma Scherer aus Germersheim zum Preis von rund 212.000 Euro.
Den Auftrag zur Entwicklung eines ökologischen Ausgleichsflächenkonzept für die „Lohe“ ging für 16.000 Euro an die nvs Naturstiftung. Details zu den Planungen siehe Sitzungsbericht vom 16. Juni 2026.
Anschließend ging es um die Machbarkeitsstudie zur Bauleitplanung Bachgasse: Die bisherige Nutzung des Anwesens Bachgasse 25 als landwirtschaftliche Betriebsstätte sowie der dahinterliegenden Parzellen, die als „Betriebsgelände“ mit Feldscheune und Abstellflächen für landwirtschaftliches Gerät genutzt sind, wird künftig aufgegeben. Die Eigentümer äußerten den Wunsch, die Fläche in ein Wohngebiet umzuwandeln.
Der Ortsgemeinde wird gemäß Einheitlichem Regionalplan ein Wohnflächenbedarf von 11,9 Hektar für die nächsten 15 Jahre zugesprochen. Das Baugebiet „Südhang“ verfügt über rund 27,5 Hektar, sodass der Bedarf mehr als gedeckt ist und damit ein Antrag auf ein Wohngebiet abgelehnt werden würde. Der Rat entschied daher, der Entwicklung eines Baugebiets östlich der Bachgasse nicht zuzustimmen. „Das ist keine Entscheidung für immer, sondern für den Moment“, versicherte Ortsbürgermeister Michael Braun.
Hinsichtlich Parkraumanalyse und ganzheitlichem Parkraumkonzept für den Innenort beriet das Gremium umfangreiche, aufeinander abgestimmte und ineinandergreifende Maßnahmen. Priorisiert werden dabei Projekte, die die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger, besonders Schülerinnen und Schüler und mobilitätseingeschränkte Personen erhöhen.
Wichtig ist auch, die vorhandenen Parkmöglichkeiten im Innenort effizienter zu nutzen und im Zuge dessen auch die Aufenthaltsqualität zu fördern. Auf Grundlage der Analysen durch das Planungsbüro wurden entsprechende Maßnahmen abgeleitet, die nun in die Planungsphase gehen – und gegebenenfalls mit anderen Stellen (etwa in Sachen ÖPNV) und Behörden wie dem Landesbetrieb Mobilität abgestimmt werden.
Dabei werden auch Verkehrsversuche durchgeführt, unter anderem in der Hengenstraße - einschließlich der Anordnung eines absoluten Halteverbots im hierfür vorgesehenen Bereich. In der Hinteren Grabengasse ist die Durchführung eines Verkehrsversuchs im Abschnitt zwischen der Kreuzung Neue Landstraße und der Kreuzung Grabengasse geplant. Bestandteil des Verkehrsversuchs ist die Verlegung der Parkseite auf die rechte Fahrbahnseite. Darauf folgen Maßnahmen zur Entlastung des entgegenkommenden Verkehrs.
Nach der Planungsphase sollen die verschiedenen Maßnahmen in die Umsetzungsphase gehen. Die Verwaltung wurde durch das Gremium mit den entsprechenden Planungen beauftragt. Die Ergebnisse der Parkraumanalyse und des -konzepts finden Sie im Ratsinformationssystem zur Sitzung.
Zum Abschluss informierte Braun die Rätinnen und Räte über Verträge der Gemeinde mit Rats- und Ausschussmitgliedern gemäß §33 Abs. 2 GemO.
