LEI-Gemeinderat

    Sichtschutz für betroffene Grundstücke „Im Brühl“

    Aus dem Gemeinderat Leimersheim

    Themen u.a.: Bauleitplanung „Im Niederhorst“, Auftragsvergaben, Einvernehmen, Leitlinie Einfriedungshöhe „Im Brühl“, Kreditaufnahme der Ortsgemeinde 2025

    Ein Teilgebiet des Gebiets „Im Niederhorst“ wird vom Gewerbe- zum Wohngebiet. Diesen Beschluss hatte der Rat bereits gefasst – nun ging es um die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Dabei wurden einige redaktionelle Änderungen in Bezug auf wasserrechtliche und -technische sowie Naturschutzbelange vorgenommen und der Plan anschließend in Kraft gesetzt.

    Das Bürgerhaus erhält sechs Tisch- und Stuhlwägen, um den Aufwand beim Transport und Aufbau zu minimieren. Die Kosten liegen bei rund 3700 Euro. Bezüglich des Umbaus der Schulküche zur Mensa der Kardinal-Wendel-Schule vergab der Rat den Auftrag für Tischlerarbeiten an die Firma Göbes aus Hardheim (ca. 44.000 Euro).

    Anschließend stellte das Planungsbüro den aktuellen Planstand zum Umbau und der Neuerrichtung des Treppenhauses der Grundschule vor: Die vorhandene Treppe wird entfernt und durch das Einziehen einer Decke die Flächen sowohl im EG als auch im OG als Lern- und Ausweichraum gewonnen. Durch den Einbau eines Aufzuges im neuen Treppenhaus wird das OG barrierefrei erschlossen. Weitere barrierefreie Maßnahmen an dem Schulgebäude sind die Herstellung eines barrierefreien WCs sowie z.B. die Ertüchtigungen an verschiedenen Eingangstüren. Der Rat beschloss die Umsetzung gemäß der Planung, die Kosten liegen bei ca. 595.000 Euro – davon werden voraussichtlich 60 Prozent aus Fördermitteln gedeckt.

    Zur Tektur zum Neubau einer Bäckerei mit Konditorei und Büros am Kapellenweg sowie zu einer Bauvoranfrage zum Neubau von Wohngebäuden, Nebengebäuden, Carport und Nähstube in der Oberen Hauptstraße erklärte der Rat sein Einvernehmen.

    Bei mehreren Grundstücken im Baugebiet „Brühl“ führt die besondere Lage zur öffentlichen Verkehrsfläche zu einer erheblichen Einsehbarkeit der privaten Gartenbereiche. Diese sollen daher die Möglichkeit einer erhöhten Einfriedung erhalten. Der Rat beschloss daher, für die betroffenen Grundstücke folgende Leitlinien festzulegen: Eine Einfriedung mit einer Höhe von bis zu 1,80 Metern, in begründeten Einzelfällen bis zu 2,00 Metern wird zugelassen, sofern sie als landschaftsverträgliches Grünelement gestaltet wird. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten und bei Ausfällen zu ersetzen. Die Leitlinie begründet dabei keinen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Befreiung, der jeweilige Einzelfall wird durch den Gemeinderat geprüft.

    Zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Jockgrim sowie der Aufstellung des Bebauungsplanes "Altfeld lange Äcker 1" der Ortsgemeinde Neupotz im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erhob das Gremium keine Einwände. Danach stimmte der Rat der Kreditaufnahme von rund 1,25 Millionen Euro für das Jahr 2025 zu.

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