Wenn Sie auf der Suche nach einer passenden Räumlichkeit für Ihre Familienfeier oder einer Versammlungsstätte für Ihren Verein/Ihre Firma sind und dabei Wert auf den Charme des Gebäudes legen, dann könnte das Bürgerhaus in Leimersheim das Richtige für Sie sein.
Sein besonderes Flair erhält das um das Jahr 1775 errichtete Gebäude vor allem durch das noch heute erhaltene Fachwerk.
Im Jahr 2003 wurde das „Haus der Bürger und Vereine“ in seiner heutigen Form eingeweiht. Ein Hauptaugenmerk wurde beim Umbau auf die Barrierefreiheit gelegt; vom Keller bis ins 1. OG sind alle Etagen per Aufzug erreichbar.
Das Bürgerhaus liegt in der Ortsmitte von Leimersheim und bietet in unmittelbarer Nähe mehrere Parkmöglichkeiten.
Allgemeine Informationen
Im Erdgeschoss befindet sich der Bürgersaal, der für die Ausrichtung von Familien- oder Vereinsfeierlichkeiten belegt werden kann. Der Raum bietet Platz für 100 Personen. Neben diesem wurden auch eine behindertengerechte Toilette, der Kühlraum, die Küche sowie ein Ausschankraum (mit Bierzapfanlage) im Erdgeschoss angesiedelt. Im Untergeschoss befindet sich die Toilettenanlage.
Der Festsaal im Obergeschoss des Bürgerhauses dient als Versammlungsraum für Tagungen, Sitzungen, Mitgliederversammlungen, Vorträge, kulturelle Veranstaltungen u.ä. und bietet 100 Personen Platz. Auch eine Ausgabe, sowie Toiletten befinden sich im Obergeschoss. Der Festsaal kann nicht für Familienfeierlichkeiten gebucht werden.
Die teilweise überdachte Außenanlage ist mit Bänken ausgestattet und kann bei Feierlichkeiten mitgenutzt werden.
Die Bestuhlungsmöglichkeiten können aus nachfolgenden Plänen entnommen werden:
- Stuhlplan ohne Tische
- Stuhlplan Tische in Reihen
- Stuhlplan Tischgruppen
Wichtige Informationen
…entnehmen Sie bitte der Benutzungsordnung und der Anlage zur Benutzungsordnung.
Bitte lesen Sie sich die Benutzungsbedingungen aufmerksam durch.
Gebührenordnung
Bürgersaal:
Die Benutzungsgebühr für den Bürgersaal mit Nebenräumen beträgt je Veranstaltungstag
für Leimersheimer Bürger | 150,00 € |
für Auswärtige mit
Erstwohnsitz in Hördt, Kuhardt oder Rülzheim | 250,00 € |
Festsaal:
Die Benutzungsgebühr für den Festsaal beträgt je Veranstaltungstag 100,00 €. Die Benutzungsgebühr ist jeweils im Voraus fällig und wird bei Rücktritt nicht zurückerstattet. Die Nebenkosten werden nach der Veranstaltung abgerechnet und umfassen:
- Strom Nach Verbrauch
- Pauschale (Wasser, Energiebeitrag, Reinigung, Hausmeister) Bürgersaal 100,00 €, Festsaal 50,00 €
- Zapfanlage bei Benutzung 10,00 €
Belegt ein Mieter ohne Terminreservierung weitere Tage (Vor- oder Folgetag) das Bürgerhaus, so erhöht sich die Benutzungsgebühr allgemein um 50,00 € je Tag.
Bei kurzfristiger Belegung für einen Beerdigungskaffee wird eine Benutzungsgebühr i.H.v. 50,00 € zzgl. der Nebenkosten erhoben.
Datenschutz
Wenn Sie das Bürgerhaus mieten, erfolgt eine Weitergabe Ihrer Daten lediglich an die Hausmeisterin und Mitarbeiterin der Ortsgemeinde Leimersheim, Frau Else Laveuve. Es werden keine Daten von Ihnen an außenstehende Personen weitergegeben. Sollten Anfragen wegen Belegungen unmittelbar vor oder nach Ihrem Fest bestehen, wird sich ausschließlich die Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim mit Ihnen in Verbindung setzen.
Interessiert?
Reservierungen können ausschließlich online erfolgen. Bei Rückfragen steht Ihnen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Evelyn Großhans, Tel.: 07272 / 70 02-10 95, E-Mail: gerne zur Verfügung.
Für Besichtigungen des Bürgerhauses setzen Sie sich bitte mit Frau Laveuve in Verbindung (Tel.: 07272 / 48 98). Sie gibt Ihnen auch gerne Auskünfte wie Tische, Buffet und Musikanlagen aufgebaut werden können.