Für Anwohnerinnen und Anwohner ist die Zufahrt zu ihren Anwesen frei und jederzeit möglich. Die ausführende Fachfirma informiert per Posteinwurfschreiben über die Maßnahme und ist erster Ansprechpartner. Zusätzlich steht ihnen die Straßenverkehrsbehörde der VG-Rülzheim bei Anliegen zur Verfügung.
Um Ihr Verständnis wird auf diesem Wege ebenso gebeten, wie um angepasste Fahrweise und besondere Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer.
Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörde
