Für Fußgänger, Radfahrer und Rollstuhlfahrer ist dieser Bereich weiterhin passierbar. Die Zufahrt des Anliegerverkehrs ist bis zur Vollsperrung erlaubt. Die innerörtliche Umleitungsstrecke führt über die Ringstraße.
Auf dem Dorfparkplatz ist ab dem 07.09.2026 ein absolutes Haltverbot angeordnet. Weiterhin weißen wir daraufhin, dass ab dem 07.09.2026 im Bereich Rülzheimer Straße Ecke Hördter Straße bis zur Sankt Anna Kirche ein beidseitiges absolute Haltverbot angeordnet wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass widerrechtlich geparkte Fahrzeuge in diesen Bereichen unverzüglich abgeschleppt werden.
Der Geschwindigkeitstrichter (20 km/h auf 10 km/h) in der Rülzheimer Straße und Rheinstraße ist ebenfalls zu beachten
Um Ihr Verständnis wird auf diesem Wege ebenso gebeten, wie um angepasste Fahrweise und besondere Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer.
Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörde
