Der Handwerkerparkausweis kostet 195 Euro pro Jahr und ist mit der Beantragung für zwölf Monate gültig. Pro Ausweis können bis zu drei Kennzeichen hinterlegt werden, die jedoch nur einzeln genutzt werden dürfen. Die Beantragung erfolgt digital über die Straßenverkehrsbehörde am Unternehmenssitz. Der Ausweis wird im „print-at-home“-Verfahren selbst erzeugt und im Fahrzeug gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt.
Das Wichtigste für Handwerksbetriebe:
- Optimiertes digitales System seit 01.09.2025 verfügbar
- Verbesserte Benutzeroberfläche für Antragstellung und Verwaltung
- Jahresgebühr 195 Euro, Gültigkeit 12 Monate
- Bis zu drei Kennzeichen pro Ausweis
- Digitaler Ausdruck ersetzt die frühere Karte mit Dienstsiegel
Neue Regelung ab 01.10.2025 – Anhängerrichtlinie
Mit Verweis auf die Umsetzungsempfehlungen des Arbeitskreises Straßenverkehrsbehörden können künftig auch Anhänger eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Der Anhänger kann dann mit jedem beliebigen Fahrzeug (bis max. 7,5 t) gezogen werden. Künftig wird das Kennzeichen des Anhängers direkt auf dem Handwerkerparkausweis erfasst. Der bisherige Zusatz „+Zug“ entfällt. Das bedeutet: Der Parkausweis liegt weiterhin im Zugfahrzeug. Befindet sich nur der Anhänger vor Ort, kann über dessen Nummernschild digital geprüft werden, ob ein gültiger HWPA besteht.
Der regionale Handwerkerparkausweis gilt weiterhin in allen kreisfreien Städten und Landkreisen der Metropolregion Rhein-Neckar sowie in der TechnologieRegion Karlsruhe. Er entlastet Handwerksbetriebe seit vielen Jahren von aufwendigen Einzelgenehmigungen und trägt zu einer effizienten Abwicklung von Arbeitseinsätzen vor Ort bei.
Weitere allgemeine Informationen erhalten Handwerksbetriebe und Kommunen unter www.hwpa.de.
Fragen werden unter der E-Mail-Adresse beantwortet.
Zur Beantragung: