Vergnügungssteuer

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    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Stefanie Sefrin

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    Postadresse

    Gebäude: Verbandsgemeinde und Gemeindewerke
    Raum-Nr.: VGW 36
    Mittlere Ortsstraße 106
    76761 Rülzheim Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Einige Gemeinden erheben eine Vergnügungssteuer. Diese wird auf Ausgaben erhoben, die über den normalen Lebensbedarf hinausgehen – also zum Beispiel für Freizeit und Vergnügen.

    Besteuert werden entweder die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, oder der Betrieb von Spielautomaten und anderen Unterhaltungsgeräten.

    Wie hoch die Steuer ist und welche weiteren Regeln gelten, legt jede Gemeinde in ihrer eigenen Vergnügungssteuersatzung fest. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Höhe der Steuer.

    Rechtsgrundlage

    Kommunale Satzung


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