Grundsteuer

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    Zuständige Mitarbeiter

    Herr Yannik Greif

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    Gebäude: Verbandsgemeinde und Gemeindewerke
    Raum-Nr.: VGW 35
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    Herr Otto Hoffmann

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    Frau Stefanie Sefrin

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    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Die gesetzliche Grundlage ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Steuerpflichtig ist der gesamte im Inland liegende Grundbesitz. Dieser unterscheidet sich zwischen der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und Grundsteuer B (Grundvermögen und Betriebsvermögen). Die Grundsteuer errechnet sich aus einem Einheitswert (wird von dem Finanzamt durch das Bewertungsgesetz (BewG) festgestellt) und dem Hebesatz (wird von der Gemeinde festgesetzt).


    Der aktuellen Hebesätze der Grundsteuer in den Gemeinden der Verbandsgemeinde Rülzheim lauten wie folgt:

      Grundsteuer A Ortskirchen-
    steuer zur GrSt A
    Feldweg-
    unterhaltung
    Landwirtschafts-
    kammerbeitrag
    Hördt 345% 10% 7,00 € 123%
    Kuhardt 345% 10% 12,50 € 123%
    Leimersheim 345% 10% 6,14 € 123%
    Rülzheim 345% 10% 10,52 € 123%
      Grundsteuer B Ortskirchen-
    steuer zur GrSt B
    Hördt 465% 10%
    Kuhardt 465% 10%
    Leimersheim 465% 10%
    Rülzheim 465% 10%


    Beiblatt Anpassung der Hebesätze endgültig.pdf


    Festsetzung der Grundbesitzabgaben für das Jahr 2017 für die Ortsgemeinden Rülzheim, Leimersheim, Hördt und Kuhardt


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