Erschließungsbeiträge

    / Erschließungsbeitrag zahlen

    Zuständige Mitarbeiter

    Herr Thorsten Greiner

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    Postadresse

    Gebäude: Verbandsgemeinde und Gemeindewerke
    Raum-Nr.: VGW 32
    Mittlere Ortsstraße 106
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    Frau Katharina Kopittke

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    Raum-Nr.: VGW 32
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    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

    Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Rülzheim

    Erschließungsbeitragssatzung Rülzheim

    Erschließungsbeitragssatzung Hördt

    Erschließungsbeitragssatzung Kuhardt

    Erschließungsbeitragssatzung Leimersheim

    Rechtsgrundlage

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