Headergrafik mit Wappen der Ortsgemeinde Hördt und Text: "Aus dem Gemeinderat"

    Stellplatzablösesatzung kommt

    Aus dem Gemeinderat Hördt

    Themen: Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2025, Auftragsvergabe zur Neuanlage eines Bestattungsgartens auf dem Friedhof, Stellplatzablösesatzung für die Ortsgemeinde Hördt

    Revierförster Tobias Emer stellte zunächst ausführlich den Forstwirtschaftsplan der Ortsgemeinde Hördt für das Jahr 2025 vor. Dieser weist für einen Fehlbetrag von 5000 Euro aus. Die Rätinnen und Räte stimmten dem Plan zu.

    Den Auftrag für die Landschaftsbauarbeiten zur Neuanlage eines Bestattungsgartens im Bereich der Eiche auf dem Friedhof in Höhe von rund 30.700 Euro vergab der Gemeinderat an die Seither Garten- und Landschaftsbau-AG aus Lustadt.

    Anschließend stellte Thomas Ossig von der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung erneut das Thema Stellplatzablösesatzung vor. Mit einer „Stellplatzablösung“ ist es grundsätzlich möglich, sich von der Verpflichtung zur Schaffung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge innerhalb von Baumaßnahmen befreien zu lassen, indem stattdessen finanzielle Mittel für öffentliche Verkehrs- und Parkraumprojekte bereitgestellt werden.

    Dies ist dann möglich, wenn die eigentlich erforderliche Anzahl von Parkplätzen nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist – etwa bei Maßnahmen im Ortskern oder Umbauten im Altbestand, nicht aber bei Neubauprojekten, da bei diesen schon im Vorfeld die notwendige Anzahl an Stellplätzen oder Garagen mitgeplant werden muss. Der Rat beschloss die Satzung. Der Entwurf ist im Ratsinformationssystem zur Sitzung zu finden: https://ruelzheim.gremien.info/meeting.php?id=2025-GRHOE-239

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