Zu Beginn der Sitzung befassten sich die Rätinnen und Räte mit dem Sachstand zum Neubau der KiTa „Villa Zauberwald“: Dieser soll – sofern das Wetter es zulässt – Ende Januar beginnen. Die Bauzeit wird ca. 18 bis 24 Monate betragen, die Kosten liegen insgesamt bei rund 9,2 Millionen Euro. Bei dem Vorgang Werk- und Detailplanung wurde vom Planungsbüro IWB aus Braunschweig, das für die Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro verantwortlich ist, festgestellt, dass zwingend notwendige Anpassungen erforderlich wurden. Das Büro IWB erläuterte in der Sitzung die Auswirkungen und die neuen Kosten.
Zudem wurden durch den Rat die Aufträge für folgende Gewerke vergeben: Bauunternehmerleistungen/ Rohbau an die Firma Moser GmbH aus Baden-Baden für ca. 650.000 Euro, Gerüstbauarbeiten an Burkhart Gerüstbau aus Rheinstetten für ca. 70.000 Euro, Blitzschutz- und Erdungsarbeiten an Lösch Blitzschutzbau GmbH aus Offenburg für rd. 11.000 Euro sowie Baustromversorgung & Baustellenbeleuchtung an Elektro Persch-Fliehmann aus Bellheim für ca. 21.000 Euro.
Bezüglich der Bauleitplanung Mittlere Ortsstraße 12 beschloss der Rat die Abwägung aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Wesentliche Änderungen am Entwurf gab es nicht, sodass der Rat den Plan anschließend ins Werk setzte.
Für Planungsleistungen zur Umgestaltung der Kreuzung Bahnhofstraße/ Am Gaswerk, die infolge des zu erwartenden Mehrverkehrs durch das Baugebiet „Südhang“ nötig werden, vergab der Rat den Auftrag an das Planungsbüro Piske aus Ludwigshafen in Höhe von ca. 44.500 Euro. Die Umbaumaßnahme soll in Form der Einrichtung einer Linksabbiegespur in Richtung Bellheim sowie der Herstellung und Eintaktung einer so genannten Lückenampel erfolgen. Ferner müssen Begleitmaßnahmen (z.B. Umverlegung des Gehwegs, Verlegung der Stützmauer usw.) geplant und umgesetzt werden.
Bezüglich der Erhöhung einer Stützmauer in der Jakob-Harder-Straße versagte das Gremium sein Einvernehmen, erklärte es zum Anbau eines Balkons in der St.-Diethard-Straße und zum Umbau und der Erweiterung eines Wohnhauses in der Mittleren Ortsstraße sowie zur Erweiterung des Campingplatzes mit insgesamt 97 Standplätzen auf dem Grundstück „Am See“.
Hinsichtlich der Einbahnstraßenregelung in der Hoppelgasse beschlossen die Rätinnen und Räte, die derzeit gültige Regelung aus der zweiten Versuchsphase dauerhaft zu belassen. Im Abschnitt der Hoppelgasse zwischen Hintere Grabengasse und Mittlerer Ortsstraße wird eine erneute Beschränkung der Parkdauer ausgewiesen, um ein Ausweichen von Dauerparkern aus den umliegenden Straßen zu verhindern. Zur Verbesserung der Sicherheit für den Radverkehr wird das Parken weiterhin nur in Fahrrichtung, auf der rechten Fahrbahnseite erlaubt.
Im kommenden Jahr soll es im Schützenpfad einen ähnlichen Verkehrsversuch geben. Dabei soll eine Einbahnstraßenregelung zwischen Hintere Grabengasse und Waldstraße in Richtung Waldstraße getroffen werden bei Zulassung des Radverkehrs in Gegenrichtung sowie die Umwandlung des Schützenpfads in einen verkehrsberuhigten Bereich, angepasst an den bestehenden Ausbauzustand inklusive der Ausweisung und Markierung von Parkboxen.
Das Vorgehen dabei soll folgendermaßen ablaufen: Durchführung einer Anwohnerbefragung analog Hoppelgasse (Anfang 2025), Entwurf von Beschilderungs- und Markierungsplänen, erneute Verkehrsmessungen, Erstellen des Vorentwurfs eines Lageplans mit Verkehrszeichen, der auch potenzielle Parkflächen im Schützenpfad aufweist, sowie die Ermittlung etwaiger Kosten.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat außerdem, am Projekt „WohnPunkt RLP – Wohnen mit Teilhabe“ teilzunehmen. Eine Bewerbung wird von der Verwaltung erarbeitet. Zur kommunalen Projektbeauftragten als Ansprechpartner zur Zusammenarbeit mit „WohnPunkt RLP“ wurde die verantwortliche Beigeordnete, Dr. Birgitta Hartenstein, bestimmt. Sie wird verwaltungsseitig von Tanja Lösch unterstützt. Im Falle eines Zuschlags schließt die Gemeinde einen Kooperationsvertrag mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz.
„WohnPunkt RLP“ unterstützt kleinere Kommunen bei der Umsetzung von Projekten zum Wohnen für Menschen mit Unterstützungsbedarf. Diese Wohnangebote kombinieren bezahlbaren barrierefreien Wohnraum mit professionellen Serviceleistungen und Möglichkeiten der Teilhabe. „WohnPunkt“ und der kommunale Projektbeauftragte erstellen innerhalb eines Jahres eine Analyse zur Umsetzbarkeit, die dann im Gemeinderat vorgestellt wird. Anschließend kann der Rat über eine Umsetzung entscheiden.
Wegen des Inkrafttretens der Grundsteuerreform ab 1. Januar 2025 ist es notwendig, die Hebesätze für die Realsteuern in einer Hebesatzsatzung festzulegen. Die Rätinnen und Räte stimmten dafür, die im Doppelhaushalt 2024/25 bereits festgelegten Sätze beizubehalten. Es bleibt daher bei der Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) von 345 v. H., für die Grundstücke (Grundsteuer B) von 465 v. H. und für die Gewerbesteuer von 400 v. H.
Angepasst wurden auch die Brennholzpreise: Die derzeitigen Brennholzpreise der Ortsgemeinde Rülzheim betragen 60 € je Festmeter (fm) für Hartholz sowie 45 € je fm für Weichholz. Diese Beträge liegen signifikant unter den aktuell geltenden marktüblichen Preisen. Daher wurden die Preise von 60 € auf 73 € je Festmeter (fm) für Hartholz (gepoltert am Weg) und von 45 € auf 50 € je Festmeter (fm) für Weichholz (gepoltert am Weg) erhöht.