Der Gemeinderat legte einstimmig die Nutzungsbedingungen und Grabgebühren für die Urnengemeinschaftsgrabfelder im neuen Bestattungsgarten fest: So bleibt die bisher gültige Friedhofssatzung in weiten Teilen in Kraft. Darüber hinaus sind zwei Bestattungsarten zugelassen: Bestattung mit Grabplatte und Namensschild oder teilanonyme Bestattung mit Namensnennung an zentraler Stelle. Die Grabgebühren für die Urnengemeinschaftsgräber werden auf 1800 € pro Platz mit Grabplatte und 1200 € pro Platz ohne Grabplatte festgesetzt.
Beschlossen wurde überdies, dass die Bepflanzung und dauernde Unterhaltung des Grabfeldes einer Fachfirma übertragen wird. Das Gemeinschaftsgrabfeld darf außerdem in seiner Gesamtheit nicht bearbeitet oder in seiner Form verändert werden. Das Abstellen von jeglichem Grabschmuck, Blumen, Kerzen, Deko o.ä. ist verboten und nur auf den dafür vorgesehenen Ablagemöglichkeiten gestattet. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden die angebrachten Gegenstände durch den Friedhofsträger sofort kostenpflichtig beseitigt. Die Kosten trägt der Verursacher. Die Satzung selbst wird in der Juli-Sitzung in Kraft gesetzt.
Ortsbürgermeister Alexander Fischer dankte den Ratsmitgliedern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung, die vorab in einem Arbeitskreis viele Details bereits besprochen hatten, um dem Rat eine ausgearbeitete Vorlage präsentieren zu können.
Das Gremium beschloss anschließend die Errichtung von drei Marktplatzverteilern mit je 200 kW durch die Thüga Energienetze auf dem Propst-Krane-Platz. Diese dienen zur Energieversorgung bei Veranstaltungen und kosten insgesamt rund 25.000 Euro.
Fischer informierte die Rätinnen und Räte anschließend über den Austausch des Bodenbelags im Altbau der KiTa „St. Georg“: zunächst im Bereich des Flures und des angrenzenden Mehrzweckraums in den Sommerferien der KiTa (ca. 7500 Euro). Geplant ist außerdem der Austausch in den Gruppenräumen zu einem späteren Zeitpunkt.