Für Fußgänger, Radfahrer und Rollstuhlfahrer ist dieser Bereich weiterhin passierbar. Die Zufahrt des Anliegerverkehrs ist bis zur Vollsperrung erlaubt. Die innerörtliche Umleitungsstrecke führt über die Ringstraße.
Auf dem Dorfparkplatz ist ab dem 08.09.2025 ein absolutes Haltverbot angeordnet. Weiterhin weisen wir daraufhin, dass ab dem 08.09.2025 im Bereich Rülzheimer Straße Ecke Hördter Straße bis zur Sankt-Anna-Kirche ein beidseitiges absolute Haltverbot angeordnet wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass widerrechtlich geparkte Fahrzeuge in diesen Bereichen unverzüglich abgeschleppt werden.
Der Geschwindigkeitstrichter (20 km/h auf 10 km/h) in der Rülzheimer Straße und Rheinstraße ist ebenfalls zu beachten
Um Ihr Verständnis wird auf diesem Wege ebenso gebeten, wie um angepasste Fahrweise und besondere Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer.
Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörde