VGR-Bürgerinfo

    Zuparken hat im Zweifelsfall rechtliche Folgen

    Hydranten müssen zugänglich sein

    Bei Einsätzen kam es vermehrt vor, dass die Hydranten, aus denen die Feuerwehr ihr Löschwasser bezieht, zugeparkt waren. Das hat im Zweifelsfall rechtliche Folgen.

    Zugeparkte Hydranten führen dazu, dass die Feuerwehr auf einen weiter entfernten ausweichen muss und so im Zweifelsfall wertvolle Zeit verloren geht, da auch schweres Gerät weiter transportiert werden muss. Im Brandfall können diese verlorenen Minuten über Menschenleben entscheiden. 

    Das Parken über Hydrantendeckeln ist nach § 12 Abs. 3 StVO verboten und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Im Brandfall kann es bei Sach- und Personenschäden auch zu Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Falschparkenden kommen. Nötigenfalls ist die Feuerwehr berechtigt, das falsch parkende Fahrzeug durch Aufschaukeln beiseitezuschaffen, was zu Beschädigungen führen kann, für die der Fahrzeughalter aufkommen muss.

    Die so genannten Unterflurhydranten sind an ihren ovalen Deckeln zu erkennen; in ihrer Nähe befindet sich ein rechteckiges Schild mit rotem Rahmen, das auf die genaue Position hinweist. Auf dem Schild ist immer ein „T“-förmiges Zeichen abgebildet. 

    Diese Striche des „T“ geben an, in welcher Richtung, die Zahlen in welchem Abstand zum Schild sich der Hydrant befindet. 

    Generell ist es im Einsatzfall auch wichtig, dass keine Falschparker die Anfahrt der Feuerwehr blockieren. Parken Sie daher immer innerhalb der gekennzeichneten Bereiche und lassen Sie auf engen Straßen ausreichend Platz.

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