Bürgerinformationen

    Hinweise zu Überweisungen

    Wichtige Info zu Überweisungen an die VG

    Seit dem 5. Oktober 2025 wird von allen Banken und Sparkassen in Deutschland ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal bei Überweisungen verpflichtend eingeführt: die sog. Empfängerprüfung. 

    Dabei wird geprüft, ob der von Ihnen angegebene Empfängername mit dem zur IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt. Weichen die Angaben voneinander ab, erhalten Sie beim Online-Banking oder in der Filiale eine entsprechende Rückmeldung. Zwar können Sie die Überweisung weiterhin freigeben – es kommt dabei jedoch leicht zu Irritationen.

    Damit Ihre Zahlungen an uns reibungslos und ohne Verzögerung ausgeführt werden, bitten wir Sie: 

    Verwenden Sie bei Überweisungen an uns ausschließlich den Empfängernamen „Verbandsgemeinde Rülzheim“.

    Bitte außerdem beachten:

    Dies gilt auch für Zahlungen an alle Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Rülzheim. Bereits kleine Abweichungen, z. B. Zusätze wie „-verwaltung“ oder Abkürzungen (Verbandsgemeinde Rülzh., VG Rülzh., OG Rülz.), führen zu einer Warnmeldung im Online-Banking.

    Unsere IBANs bleiben unverändert

    Kontoinhaberin: Verbandsgemeinde Rülzheim

    Sparkasse Südpfalz: DE91 5485 0010 0024 0000 10
    VR-Bank Südpfalz: DE71 5486 2500 0000 0001 08

    Lastschriftverfahren noch einfacher

    Nutzen Sie das SEPA-Lastschriftverfahren – so werden fällige Beträge automatisch und fristgerecht eingezogen, ohne dass Sie Überweisungen manuell ausfüllen müssen. So vermeiden Sie Rückfragen, verspätete Zahlungen und unnötige Mahnungen. Das Formular kann per E-Mail an oder unter den Rufnummern 07272/ 7002 -1051, -1052, 1048 oder -1014 angefordert werden.

    Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim

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