Bürgerinformationen

    „Führerschein bei Krankheit und im Alter“: Vortrag im CKK

    Von Herausforderungen und Hilfsangeboten

    Mobilität ist gerade auf dem Land ein wichtiges Thema. Doch was, wenn die Fahrtüchtigkeit nachlässt? Antworten auf diese und andere Fragen lieferte ein Vortrag im CKK.

    Referentin war Verkehrsmedizinerin Ute Geißert-Kern. Sie informierte im Rahmen eines rund 90-minütigen Vortrags unterhaltsam und humorvoll über die verschiedenen Möglichkeiten, sich die Mobilität im Alter, bei Krankheit oder nach Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu erhalten und ging dabei auch auf Fragen aus dem Publikum ein.

    Rund 30 Besucherinnen und Besucher waren zu der Veranstaltung der Reihe „Rampenlicht“ gekommen. Geißert-Kern berichtete aus ihrem Erfahrungsschatz aus über 30 Jahren als Verkehrsmedizinerin und Hausärztin und widmete sich dabei ganz unterschiedlichen Fragestellungen.

    Im ersten Teil ging es um die Fahreignung und die Frage, wer Zweifel an ebenjener erheben kann. Dabei gibt es nichtöffentliche Zweifel, beispielsweise von Ärztinnen und Ärzten, Angehörigen oder Selbstzweifel sowie öffentliche Zweifel durch die Führerscheinstelle aufgrund von Polizeiberichten nach Unfällen oder Meldungen von Dritten an die Stelle.

    In ersterem Fall gibt es die Möglichkeiten zum Sehtest, Vorsprache beim Hausarzt, eine Beobachtungsfahrt mit einem Fahrlehrer oder eine verkehrsmedizinische Untersuchung, wohingegen bei zweiterem Fall ein Attest, ein persönliches Gespräch oder ein verkehrsmedizinisches Gutachten erforderlich sind. Geißert-Kern riet dazu, in ersterem Fall von sich aus eine der genannten Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen. So sei man auf der sicheren Seite, wenn ein Unfall passiere, da man nachweisen könne, sich eigeninitiativ gekümmert zu haben.

    Sie erläuterte auch mögliche Hilfsmaßnahmen im Falle von Krankheit, wie Prothesen oder Fahrzeugumbauten. So sei es beispielsweise selbst bei halbseitiger Lähmung - bei günstig gelagerten Fällen nach einem Fahrzeugumbau und anschließender Fahrprobe - möglich, ein Fahrzeug zu führen. Erkrankungen wie Diabetes, Herzinfarkte, Herzinsuffizienz, Schlaganfall, Epilepsie, aber auch Psychosen und Demenz können die Fahreignung beeinflussen, aber in allen Fällen gibt es entsprechende Kriterien, bei deren Erfüllung man weiter bzw. wieder Auto fahren darf. Strenger sind die Kriterien bei Berufskraftfahrern.

    MPU ist kein „Idiotentest“

    Im zweiten Teil sprach Geißert-Kern über die MPU. Diese wird angeordnet, wenn man mit Auto oder Fahrrad mit über 1,6 Promille in eine Verkehrskontrolle gerät oder zweimal binnen zehn Jahren mit mehr als 0,5 Promille erwischt wird. Interessant zu wissen: Eine verkehrsmedizinische Begutachtung kann auch angeordnet werden, wenn man als Fußgänger nach erheblichem Alkoholkonsum in einen Unfall verwickelt ist. Daneben gibt es noch andere Gründe wie mehrfaches vorsätzliches Falschparken oder andere Verkehrsverstöße in einem gewissen Zeitraum. Auch eine Fahrt unter Drogeneinfluss und in manchen Fällen bereits der Besitz von Drogen kann die Anordnung einer MPU oder eines verkehrsmedizinischen Gutachtens nach sich ziehen. Der Vortrag fokussierte sich jedoch auf den gängigsten Grund, nämlich Alkoholkonsum.

    Geißert-Kern betonte, die MPU sei kein „Idiotentest“, wie es im Volksmund heiße, und auch keine „Abzocke“, weil man sie „eh nie beim ersten Mal bestehe“. Es sei so, dass die Psychologen, die die Fahreignung und Glaubwürdigkeit bewerten, sofort merken, ob jemand seine Antworten auswendig gelernt habe, etwa bei einem Online-Kurs. Dann habe man keine Chance, zu bestehen. Zudem müsse man häufig über Urinproben, zu denen man unangekündigt geladen wird, die Alkohol- bzw. Drogenabstinenz nachweisen. Als Alternative zu Urinproben ist oft auch die Entnahme von Haarproben möglich. Sie empfahl, direkt nach dem Delikt, z. B. einer Trunkenheitsfahrt, sofort einen Verkehrspsychologen oder eine psychosoziale Beratungsstelle aufzusuchen, um sich auf die evtl. anstehende MPU vorzubereiten. Schnellstmöglich sollte auch geklärt werden, ob ein Abstinenznachweis erforderlich ist und – wenn ja – über welchen Zeitraum dieser erfolgen sollte.

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