Headergrafik mit Wappen der Ortsgemeinde Leimersheim und Text: "Aus dem Gemeinderat"

    Bedenken weitgehend zerstreut

    Aus dem Gemeinderat Leimersheim

    Themen u.a.: Forstwirtschaftsplan 2025, Auftragsvergabe Trafostation für die Kardinal-Wendel-Schule, mehrere Bauleitplanungen und Bebauungspläne, Zuteilung Bauplätze „Im Brühl“

    Zunächst ging es um den Forstwirtschaftsplan, der von Revierförster Tobias Emer vorgestellt wurde. Dieser weist für 2025 ein Defizit von rund 6000 Euro aus. Der Rat stimmte dem Plan zu.

    Für die Energieversorgung der Kardinal-Wendel-Schule, die Schulturnhalle und die KiTa ist für die Elektroversorgung ein neuer Hausanschluss nebst Trafostation erforderlich. Grund hierfür ist der gestiegene Energiebedarf durch die Erweiterung der KiTa sowie die geplante Mensa der Grundschule. Der Rat beauftragte die Firma Persch aus Bellheim mit den Arbeiten zur Erneuerung der Hauptverteilungen in Höhe von rund 95.000 Euro sowie die Errichtung einer Umspannstation für rund 111.000 Euro.

    Es folgten Vorberatungen zu Bebauungsplanänderungen in den Gebieten „Weide“ (Mehrgenerationenwohnen) und „Niederhorst 1“ (Umwandlung in ein dörfliches Wohngebiet und Errichtung eines Wendehammers). Die Entwürfe wurden durch das Planungsbüro in der Sitzung vorgestellt und beraten, eine Beschlussfassung war nicht vorgesehen.

    Anschließend hatten die anwesenden Anwohnerinnen und Anwohner Gelegenheit, im Rahmen der Einwohnerfragestunde Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan „Rheinstraße“ vorzubringen. Dort soll das Bauen in zweiter Reihe ermöglicht werden. Ortsbürgermeister Matthias Schardt betonte, dass die bereits geäußerten Bedenken bei der Planung berücksichtigt worden seien. Eine Nachverdichtung durch Zweitreihenbebauung sei von der Gemeinde ausdrücklich gewollt.

    Die Bedenken der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner bezogen sich auf erwartet große Wohnblöcke mit zu geringem Abstand zu den Nachbargrundstücken. Schardt und die Ratsmitglieder betonten, dass dies durch die verankerten Abstandspflichten, Stellplatzverpflichtungen auf den Grundstücken und die zulässige Bauhöhe ausgeschlossen sei. Der Rat beschloss daraufhin, dass im Falle der Errichtung eines Staffelgeschosses festgelegt wird, dass dieses mindestens auf einer Seite einzurücken ist, sodass es kein Vollgeschoss darstellt. Ansonsten beschloss der Rat die Aufstellung des Bebauungsplans und die Freigabe zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

    Danach fasste der Rat den Grundsatzbeschluss der Änderung des Bebauungsplans „Ortsmitte“ von einem Misch- zu einem dörflichen Wohngebiet. Grund ist die Abnahme der Anzahl der dort ansässigen Gastronomie- und Gewerbebetriebe. Da in einem Mischgebiet sich Gewerbe- und Wohnbebauung die Waage halten müssen und dies nicht zu erwarten steht, könnten Wohnbauvorhaben abgelehnt werden. Eine solche Einschränkung gibt es bei einem dörflichen Wohngebiet nicht, weswegen der Rat die Verwaltung beauftragte, die Änderung entsprechend vorzubereiten.

    Die Rätinnen und Räte vergaben anschließend sieben Bauplätze „Im Brühl“ an Bewerberinnen und Bewerber gemäß der entsprechenden, anonymisierten Punktetabelle. Den Beschluss zur Ausführungsplanung bezüglich der Umgestaltung der Außenanlagen von Kindergarten und Grundschule fasste der Rat anschließend ebenfalls.

    Unter Kenntnisgaben informierte Thomas Ossig von der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung, dass für die geplante einseitige Allee am Kahnbuschweg 15 Bäume bestellt wurden, deren Pflanzung im Rahmen des Workshops „Naturnahes Gärtnern“ aus dem LEADER-Projekt erfolgt.

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