Interessierte öffentliche wie auch private Antragsteller:innen haben bis zum 2. Februar 2024 Zeit, ihre Ideen bei der LEADER-Geschäftsstelle in Germersheim einzureichen. Insgesamt stehen im aktuellen Aufruf bis zu 1.100.000 € zur Verfügung für die Bezuschussung innovativer Vorhaben in der LEADER-Region „Vom Rhein zum Wein“.
Die Auswahl von förderwürdigen Vorhaben wird von der LAG „Vom Rhein zum Wein“ am Montag, 19. Februar, in einer eigenen Sitzung vorgenommen. Entscheidend für die Auswahl ist die Qualität der geplanten Maßnahmen.
Adresse zum Erhalt
und zur Einreichung der Projektsteckbriefe:
Lokale Aktions-Gruppe (LAG) „Vom Rhein zum Wein“
LAG-Geschäftsstelle: c/o Tobias Baumgärtner,
Stadtverwaltung Germersheim Kolpingplatz 3
76726 Germersheim
07274 960 300
Ansprechpartner für
Vorhabenträger:innen:
Vorhabenträger:innen wird empfohlen, vor Ausfüllen und
Einreichen ihres Projektsteckbriefs mit dem LEADER-Regionalmanagement Kontakt
aufzunehmen und Beratung einzuholen:
LEADER Regionalmanagement
Martin Tielmann
KOBRA Beratungszentrum
Am Gutleuthaus 19
76829 Landau in der Pfalz
Tel. 06341/995230
e-Mail:
Einreichfrist für
Projektsteckbriefe zu diesem Aufruf:
Letzter Stichtag für die Einreichung der Projektsteckbriefe
ist der 02. Februar, 12.00 Uhr. Nur die bis dahin bei der
LEADER-Geschäftsstelle Vom Rhein zum Wein (Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim) vollständig
eingegangenen Projektsteckbriefe können im ersten Auswahltermin, sprich: in der
nächsten Sitzung der LAG Vom Rhein zum Wein am 19. Februar, beraten und ggf.
beschlossen werden.
Inhalt des Aufrufes
In diesem Aufruf können für alle Handlungsfelder des
LEADER-Entwicklungsstrategie (LILE) Vom Rhein zum Wein Projektsteckbriefe
eingereicht werden. Im Einzelnen also für die Handlungsfelder
- Zukunftsfähige Städte, Dörfer und Mobilität in der Region
- Wirtschaft, Landwirtschaft und Weinbau
- Erneuerbare Energien, Klimaschutz und Naturlandschaft
- Kultur, Naherholung und Tourismus
Fördermittelbudget
des Aufrufs
Für diesen Aufruf stehen aus Mitteln der LAG Vom Rhein zum
Wein von insgesamt bis zu 1.100.000 € bereit- vorbehaltlich der Freigabe und
Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion:
- davon aus ELER-Mitteln: bis zu 810.000 €
- davon aus Landesmitteln: bis zu 290.000 €