Bauleitplanung der Ortsgemeinde Rülzheim Bebauungsplan „Nord II, 1. Änderung“

    Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1. Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB sowie Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

    Aufstellungsbeschluss
    Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Rülzheim hat in seiner Sitzung am 26.06.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nord II, 1. Änderung“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. 

    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 10 ha und umfasst den gesamten Geltungsbereich des Ursprungsbebauungsplanes „Nord II“ aus dem Jahr 2004.

    Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus folgendem Lageplan: 

    Abgrenzung des Geltungsbereiches                                                                             ohne Maßstab

    Anlass und Zielsetzung der Bebauungsplanänderung
    Innerhalb des Gewerbe- und Industriegebietes Nord in Rülzheim kommt es derzeit zu Anfragen für Nutzungsänderungen, weg von einer rein industriellen Nutzung und hin zu einer Büro- bzw. Verwaltungsnutzung.

    Dieser Entwicklung möchte die Ortsgemeinde Rülzheim entgegenkommen, um mögliche Leerstände langfristig zu verhindern. Aufgrund dessen sollen zukünftig im Industrie- und Gewerbegebiet „Nord II“ für die Bereiche, die bislang als Industriegebiete festgesetzt waren, auch Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude allgemein zulässig sein.        

    An den übrigen Festsetzungen sollen keine Änderungen vorgenommen werden. 

    Verfahren
    Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Sensible Nutzungen (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportlich Zwecke) sind bislang bereits innerhalb des Industriegebietes ausnahmsweise zulässig. Der Bebauungsplan soll daher im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt werden. 

    Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
    Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Rülzheim hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 dem Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen und den Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Entwurf des Bebauungsplans „Nord II, 1. Änderung“, bestehend aus den textlichen Festsetzungen und der Begründung, wird zusammen mit dem Inhalt dieser Bekanntmachung in der Zeit vom 

    20.04.2026 bis 29.05.2026 (Veröffentlichungsfrist)

    auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rülzheim unter der Adresse www.bauleitplanung.vg-ruelzheim.de im PDF-Format veröffentlicht und zur Einsicht bereitgehalten. 

    Alle Unterlagen werden zudem im oben genannten Zeitraum auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, im Deutschordenshaus im Zimmer 3 öffentlich ausgelegt und sind während der Dienststunden Mo – Fr 8:30-12:00 Uhr, Di von 14:00-16:30 Uhr und Do von 14:00-18:00 Uhr einsehbar. Es besteht die Möglichkeit zur Erörterung. 


    Es wird darauf hingewiesen,

    -       dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

    -       dass Stellungnahmen elektronisch an die Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim (E-Mail-Adresse:
            ) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Verbandsge
            meindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, abgegeben werden können (zum Beispiel
            schriftlich oder zur Niederschrift),

    -       dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, gemäß
            § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsge
            meinde Kuhardt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit
            des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

     

    Rülzheim, den 09.04.2026

    gez. Michael Braun
    Ortsbürgermeister 

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