Veröffentlichung des
Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1. Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung
mit § 13a BauGB sowie Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der
Ortsgemeinde Rülzheim hat in seiner Sitzung am 26.06.2026 die Aufstellung des
Bebauungsplanes „Nord II, 1. Änderung“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss
wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich
des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 10 ha und umfasst den gesamten
Geltungsbereich des Ursprungsbebauungsplanes „Nord II“ aus dem Jahr 2004.
Die Abgrenzung des
Geltungsbereiches ergibt sich aus folgendem Lageplan:
Abgrenzung des
Geltungsbereiches ohne Maßstab
Anlass und Zielsetzung
der Bebauungsplanänderung
Innerhalb des Gewerbe-
und Industriegebietes Nord in Rülzheim kommt es derzeit zu Anfragen für
Nutzungsänderungen, weg von einer rein industriellen Nutzung und hin zu einer
Büro- bzw. Verwaltungsnutzung.
Dieser Entwicklung
möchte die Ortsgemeinde Rülzheim entgegenkommen, um mögliche Leerstände
langfristig zu verhindern. Aufgrund dessen sollen zukünftig im Industrie- und
Gewerbegebiet „Nord II“ für die Bereiche, die bislang als Industriegebiete
festgesetzt waren, auch Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude allgemein zulässig
sein.
An den übrigen
Festsetzungen sollen keine Änderungen vorgenommen werden.
Verfahren
Durch die Änderung des
Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Sensible
Nutzungen (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und
sportlich Zwecke) sind bislang bereits innerhalb des Industriegebietes
ausnahmsweise zulässig. Der Bebauungsplan soll daher im vereinfachten Verfahren
gemäß § 13 BauGB aufgestellt werden.
Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der
Ortsgemeinde Rülzheim hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 dem Entwurf des
Bebauungsplanes zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen und den
Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Entwurf
des Bebauungsplans „Nord II, 1. Änderung“, bestehend aus den textlichen
Festsetzungen und der Begründung, wird zusammen mit dem Inhalt dieser
Bekanntmachung in der Zeit vom
20.04.2026 bis 29.05.2026
(Veröffentlichungsfrist)
auf der Homepage der
Verbandsgemeinde Rülzheim unter der Adresse www.bauleitplanung.vg-ruelzheim.de
im PDF-Format veröffentlicht und zur Einsicht bereitgehalten.
Alle Unterlagen werden
zudem im oben genannten Zeitraum auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, im Deutschordenshaus im
Zimmer 3 öffentlich ausgelegt und sind während der Dienststunden Mo – Fr
8:30-12:00 Uhr, Di von 14:00-16:30 Uhr und Do von 14:00-18:00 Uhr einsehbar. Es
besteht die Möglichkeit zur Erörterung.
Es wird darauf
hingewiesen,
-
dass
Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
können,
-
dass
Stellungnahmen elektronisch an die Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim
(E-Mail-Adresse:
) übermittelt werden sollen, bei
Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Verbandsge
meindeverwaltung Rülzheim,
Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, abgegeben werden können (zum Beispiel
schriftlich oder zur Niederschrift),
-
dass
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht
rechtzeitig abgegeben worden sind, gemäß
§ 4a Abs. 5 BauGB bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern
die Ortsge
meinde Kuhardt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen
müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit
des Bauleitplanes nicht von
Bedeutung ist.
Rülzheim, den 09.04.2026
gez. Michael Braun
Ortsbürgermeister