Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB); Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Leimersheim hat in seiner Sitzung am 25.09.2025
den Aufstellungsbeschluss gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Im
Niederhorst 1 – 1. Änderung und Erweiterung“ gefasst. Dieser
Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
In der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Leimersheim dem
Entwurf des Bebauungsplans
„Im Niederhorst 1 – 1. Änderung und Erweiterung“
zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, den Bebauungsplanentwurf gemäß § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im Niederhorst 1 –
1. Änderung und Erweiterung“ umfasst die Flurstücke 4492/40, 4492/45, 4492/49, 4492/53, 4492/54, 4492/62,
4492/64, 4492/68 und 4494/4 vollständig sowie 3905/4 (Friedhofstraße), 4492/39 und 4493/78 teilweise.
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
· im Norden: durch
die südliche Grenze des Flurstücks 4490/5 und eine Linie einer Ausweitung des
Flurstücks 3905/4 auf das Flurstück 4493/78 mit Abstand von 12 m nach Süden von
der südöstlichen Ecke des Flurstücks 4490/5; die Maße der Ausweitung betragen
18,5 m Richtung Osten und 44,5 m in Richtung Süden, die der Kontur einer
Wendemöglichkeit für Sattelzüge folgt.
·
im
Osten: durch die westlichen Grenzen
der Flurstücke 4493/78, 4496/5 und 4493/2 sowie durch die östliche Grenze
besagter Ausweitung des Flurstücks 3905/4,
·
im
Süden: durch die nördliche Grenze des
Flurstücks 4492/41, durch eine Linie ausgehend von der südöstlichen Ecke des
Flurstücks 4492/45 auf die südwestliche Ecke des Grundstücks 4493/2 und durch
eine Linie als
Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 4492/45 auf die
östliche Grenze des Flurstücks 4491/12 sowie durch die südliche Grenze besagter
Ausweitung des Flurstücks 3905/4,
·
im
Westen: durch die östliche Grenze des
Flurstücks 4491/12.
Der Geltungsbereich ist zudem im nachfolgenden
Lageplan abgebildet:
Abgrenzung Geltungsbereich (schwarz); in grau Geltungsbereich des Bebauungsplans "Im Niederhorst 1", ohne Maßstab
Anlass
und Zielsetzung des Bebauungsplans'
Der Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung umfasst
Flächen, die im rechtskräftigen Bebauungsplans „Im Niederhorst 1“ vom
04.01.1990 als Gewerbegebiet festgesetzt sind. Aufgrund zwischenzeitlich
eingetretener
Veränderungen der Nutzungen wird ein Festhalten an der
Festsetzung als Gewerbegebiet von der Ortsgemeinde
jedoch als städtebaulich
nicht mehr sinnvoll erachtet. Daher ist vorgesehen, die Gebietsart so zu
verändern, dass
einerseits für die bestehenden und verbleibenden Betriebe ein
ausreichender Bestandsschutz gewahrt wird,
andererseits aber auch eine Nutzung
durch Wohngebäude ermöglicht wird.
Zugleich soll den veränderten wasserwirtschaftlichen und
ökologischen Anforderungen bei der Weiterentwicklung des Gebiets Rechnung
getragen werden. Ebenso soll eine Wendemöglichkeit am nördlichen Ende der
Friedhofstraße ergänzt werden.
Verfahren
Der Bebauungsplan dient der Umstrukturierung bereits
bebauter Flächen in einer Innenbereichslage. Der Bebauungsplan wird daher im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung und auf die
Erstellung eines Umweltberichts verzichtet. Weiterhin wird von
der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und einer
frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §
3 Abs. 2 BauGB
Zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans „Im Niederhorst 1 – 1. Änderung
und Erweiterung“, mit der zugehörigen Begründung
zum Bebauungsplan sowie dem Inhalt dieser Bekanntmachung, in der Zeit
20.10.2025 bis 21.11.2025 (Veröffentlichungsfrist)
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rülzheim unter
der Adresse www.bauleitplanung.vg-ruelzheim.de im PDF-Format veröffentlicht und
zur Einsicht bereitgehalten.
Alle Unterlagen werden zudem im oben genannten
Zeitraum auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am
Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, im Deutschordenshaus im Zimmer 5 öffentlich
ausgelegt und sind während der Dienststunden Mo – Fr 8:30-12:00 Uhr, Di von
14:00-16:30 Uhr und Do von 14:00-18:00 Uhr einsehbar.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der
Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch
an die Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim (E-Mail-Adresse:
)
übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der
Ver
bandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim,
abgegeben werden können
(zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift),
- dass Stellungnahmen, die im
Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden
sind,
gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den
Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, so
fern die Ortsgemeinde Leimersheim
deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt
für
die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Leimersheim, den 09.10.2025
gez. Matthias Schardt
Ortsbürgermeister