Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Leimersheim hat in seiner Sitzung am 24.07.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schelmenlach, 1. Änderung“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 31.07.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schelmenlach“ aus dem Jahr 2016 und ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.
Anlass und Zielsetzung der Bebauungsplan-Änderung
Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein Gewerbegebiet, welches den örtlichen Gewerbebetrieben die Möglichkeit geben sollte, erforderliche Betriebserweiterungen und Umstrukturierungen vorzunehmen. Diese Betriebe – bei denen es sich teilweise um Betriebe mit erheblichem Schwerverkehr handelte - befanden sich vor der Erschließung des Gewerbegebietes zum überwiegenden Teil innerhalb der bestehenden Ortslage. Aufgrund dessen war die Ortsgemeinde bestrebt, ein Gewerbegebiet außerhalb der Ortslage und mit Anschluss an die überörtlichen Verkehrswege zu schaffen. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sollten deshalb nur ausnahmsweise zulässig sein, um den gewünschten Gebietscharakter nicht zu gefährden. Weiterhin soll nach Ansicht der Ortsgemeinde eine Ansiedlung solcher Nutzungen vorwiegend im Ortskern angestrebt werden.
Die Ortsgemeinde sieht sich derzeit mit einer Gefährdung des ursprünglich angestrebten Gebietscharakters konfrontiert, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich in dem Gewerbegebiet Nutzung ansiedeln, welche nicht dem Planungsgedanken der Ortsgemeinde entsprechen. Aufgrund dessen sollen diejenigen Nutzungen (Anlagen für soziale, gesundheitliche und kirchliche Zwecke), die die Ortsgemeinde vermehrt im Ortskern ansiedeln möchte, im Gewerbegebiet Schelmenlach ausgeschlossen werden.
Verfahren
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 sowie auf die Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichts gemäß § 2a BauGB verzichtet.
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Leimersheim hat in seiner Sitzung am 26.08.2025 dem Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen und den Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Entwurf des Bebauungsplans „Schelmenlach, 1. Änderung“, bestehend aus den textlichen Festsetzungen und der Begründung, wird zusammen mit dem Inhalt dieser Bekanntmachung in der Zeit vom
22.09.2025 bis 24.10.2025 (Veröffentlichungsfrist)
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rülzheim unter der Adresse www.bauleitplanung.vg-ruelzheim.de im PDF-Format veröffentlicht und zur Einsicht bereitgehalten.
Alle Unterlagen werden zudem im oben genannten Zeitraum auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, im Deutschordenshaus im Zimmer 3 öffentlich ausgelegt und sind während der Dienststunden Mo – Fr 8:30-12:00 Uhr, Di von 14:00-16:30 Uhr und Do von 14:00-18:00 Uhr einsehbar. Es besteht die Möglichkeit zur Erörterung.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch an die Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim (E-Mail-Adresse: ) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, abgegeben werden können (zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift),
- dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Leimersheim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Leimersheim, den 11.09.2025
gez. Matthias Schardt
Ortsbürgermeister
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Begründung_Schelmenlach_1.Änderung_12.08.2025.pdf | 882,70 KB | 04.09.2025 | ||
text.Festsetzungen_Schelmenlach_1.Änderung_12.08.2025.pdf | 184,38 KB | 04.09.2025 | ||
Geltungsbereich_Schelmenlach_1.Änderung_.pdf | 1,84 MB | 04.09.2025 |