Bauleitplanung der Ortsgemeinde Kuhardt - "Kirchgasse 4. Änderung"

    Bauleitplanung der Ortsgemeinde Kuhardt

    Bebauungsplan „Kirchgasse, 4. Änderung“

    Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1. Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB sowie Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)


    Aufstellungsbeschluss

    Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kuhardt hat in seiner Sitzung am 25.02.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kirchgasse, 4. Änderung“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

    Der Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kirchgasse – Teilplan 1“ aus dem Jahr 1997 und ergibt sich aus folgendem Lageplan.

    Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus folgendem Lageplan:

    Ein Bild, das Text, Karte, Plan, Diagramm enthält.

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    Abgrenzung des Geltungsbereiches                                                                             ohne Maßstab

     

    Anlass und Zielsetzung der Bebauungsplanänderung

    Im Bebauungsplan „Kirchgasse – Teilplan 1“ aus dem Jahr 1997 ist folgende Festsetzung zu Einfriedungen enthalten:

    Die Einfriedigungen der Vorgärten gegen die öffentliche Verkehrsfläche sind bis zu einer Höhe von 0,7 m zulässig in Form von transparenten Zäunen und Hecken. Massive Sockel dürfen eine Höhe von 0,30 m nicht überschreiten.

    Die Abgrenzung der Gärten gegeneinander und gegen Grünflächen wird beschränkt auf Hecken oder Zäune in transparenter Konstruktion bis zu einer Höhe von 0,70 m, massive Sockel sind nicht zulässig.

    Im Bereich des Plangebietes kam es allerdings schon vermehrt zu Anträgen für Einfriedungen bis zu 2,0 m Höhe, welche teilweise von Seiten der Kreisverwaltung auch genehmigt wurden, obwohl die Ortsgemeinde das städtebauliche Ziel verfolgt, den straßenseitigen Grundstücksbereich von höheren Einfriedungen freizuhalten.

    Die Ortsgemeinde ist jedoch bestrebt, dem Wunsch der Grundstückseigentümer nachzukommen, ihr Grundstück gegenüber der öffentlichen Verkehrsfläche und auch der Nachbargrundstücke höher als 0,7 m einzufrieden. Um den Bedürfnissen der Anwohner nach einer stärkeren Abschirmung der Außenwohnbereiche nachzukommen, hat der Gemeinderat nach Prüfung der städtebaulichen Erforderlichkeit der bisherigen Regelungen beschlossen, den Bebauungsplan für die Festsetzung der Einfriedungen anzupassen.     

    An den übrigen Festsetzungen sollen keine Änderungen vorgenommen werden.

    Verfahren

    Durch die vorgesehenen Änderungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Der Bebauungsplan kann daher im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert werden.

    Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

    Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kuhardt hat in seiner Sitzung am 26.02.2026 dem Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen und den Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Entwurf des Bebauungsplans „Kirchgasse, 4. Änderung“, bestehend aus den textlichen Festsetzungen und der Begründung, wird zusammen mit dem Inhalt dieser Bekanntmachung in der Zeit vom

     

    23.03.2026 bis 24.04.2026 (Veröffentlichungsfrist)

     

    auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rülzheim unter der Adresse www.bauleitplanung.vg-ruelzheim.de im PDF-Format veröffentlicht und zur Einsicht bereitgehalten.

    Alle Unterlagen werden zudem im oben genannten Zeitraum auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, im Deutschordenshaus im Zimmer 6b öffentlich ausgelegt und sind während der Dienststunden Mo – Fr 8:30-12:00 Uhr, Di von 14:00-16:30 Uhr und Do von 14:00-18:00 Uhr einsehbar. Es besteht die Möglichkeit zur Erörterung.

    Es wird darauf hingewiesen,

    -       dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

    -       dass Stellungnahmen elektronisch an die Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim (E-Mail-Adresse: ) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, abgegeben werden können (zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift),

    -       dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Kuhardt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

     

    Kuhardt, den 12.03.2026

    gez. Christian Schwab

    Ortsbürgermeister

      

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