Bauleitplanung der Ortsgemeinde Rülzheim
Bebauungsplan „Mittlere Ortsstraße 12“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB); Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Rülzheim hat in seiner Sitzung am 24.09.2024
den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Mittlere
Ortsstraße 12“ gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich
bekannt gemacht.
In der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Rülzheim dem
Entwurf des Bebauungsplans „Mittlere Ortsstraße 12“ zugestimmt und die Verwaltung
beauftragt, den Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.
Geltungsbereich
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplans „Mittlere Ortsstraße
12“ umfasst das Flurstück 633/5 vollständig und wird begrenzt:
·
im
Norden: durch die südliche Grenze der
Mittleren Ortsstraße (Flurstück 199/16),
·
im
Osten: durch die westlichen Grenzen
der Flurstücke 631/1, 634/1 und 675/6,
·
im
Süden: durch die nördliche Grenze des
Flurstücks 655/15,
·
im
Westen: durch die östlichen Grenzen der
Flurstücke 633/5, 633/7, 633/9, 633/10 und 633/12.
Der vorgesehene Geltungsbereich ist zudem im nachfolgenden Lageplan
abgebildet:

Anlass und Zielsetzung des
Bebauungsplans
Ein Vorhabenträger beabsichtigt, das in zentraler
Ortslage gelegene Grundstück Mittlere Ortsstraße 12 (Flst. Nr. 633/5) neu zu
bebauen. Hier besteht derzeit eine Nutzung durch ein Fitnessstudio, welches
wiederum im Gebäude eines ehemaligen Lebensmittelmarktes untergebracht ist. Das
Grundstück ist ca. 3.200 m² groß. Gegenstand der Planung ist der Neubau von
insgesamt 4 Wohngebäuden, im straßenseitigen Bereich ggf. mit einem
Pflegeangebot. Planungsrechtlich befindet sich das Grundstück im
unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Die Kreisverwaltung Germersheim sieht
jedoch keine Genehmigungsfähigkeit auf Grundlage des § 34 BauGB. Da das geplante Vorhaben aus Sicht der Ortsgemeine
Rülzheim städtebaulich verträglich ist und zugleich ein innerörtlich gelegenes,
aktuell mindergenutztes Grundstück einer wohnbaulichen Nutzung zugeführt wird, strebt
die Ortsgemeinde zur planungsrechtlichen Absicherung des Vorhabens die
Aufstellung eines Bebauungsplan an.
Verfahren
Der Bebauungsplan verfolgt die Zielsetzung einer
geordneten städtebaulichen Nachverdichtung in einer Innenbereichslage. Der
Bebauungsplan wird daher im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
aufgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung und auf die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet. Weiterhin wird von
der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und einer
frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §
3 Abs. 2 BauGB
Zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans „Mittlere Ortsstraße
12“, mit der zugehörigen Begründung zum Bebauungsplan sowie dem Inhalt dieser
Bekanntmachung, in der Zeit vom
18.10.2024 bis 19.11.2024 (Veröffentlichungsfrist)
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rülzheim unter
der Adresse www.bauleitplanung.vg-ruelzheim.de im PDF-Format veröffentlicht und
zur Einsicht bereitgehalten.
Alle Unterlagen werden zudem im oben genannten
Zeitraum auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am
Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, im Deutschordenshaus im Zimmer 2 öffentlich
ausgelegt und sind während der Dienststunden Mo – Fr 8:30-12:00 Uhr, Di von
14:00-16:30 Uhr und Do von 14:00-18:00 Uhr einsehbar.
Es wird darauf hingewiesen,
-
dass Stellungnahmen
elektronisch an die Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim (E-Mail-Adresse: )
übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim,
abgegeben werden können (zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift),
-
dass Stellungnahmen, die
im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden
sind, gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den
Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Rülzheim deren
Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die
Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist
Rülzheim, den 10.10.2024
gez. Michael Braun
Ortsbürgermeister