Bebauungsplan Mittlere Ortsstraße 12

    Bauleitplanung der Ortsgemeinde Rülzheim

    Bebauungsplan „Mittlere Ortsstraße 12“

    Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)


    Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Rülzheim hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Mittlere Ortsstraße 12“ gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.


    In der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Rülzheim dem Entwurf des Bebauungsplans „Mittlere Ortsstraße 12“ zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, den Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.


    Geltungsbereich

    Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplans „Mittlere Ortsstraße 12“ umfasst das Flurstück 633/5 vollständig und wird begrenzt:

    ·      im Norden:    durch die südliche Grenze der Mittleren Ortsstraße (Flurstück 199/16),

    ·      im Osten:       durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 631/1, 634/1 und 675/6,

    ·      im Süden:     durch die nördliche Grenze des Flurstücks 655/15,

    ·      im Westen:    durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 633/5, 633/7, 633/9, 633/10 und 633/12.

    Der vorgesehene Geltungsbereich ist zudem im nachfolgenden Lageplan abgebildet:



    Anlass und Zielsetzung des Bebauungsplans

    Ein Vorhabenträger beabsichtigt, das in zentraler Ortslage gelegene Grundstück Mittlere Ortsstraße 12 (Flst. Nr. 633/5) neu zu bebauen. Hier besteht derzeit eine Nutzung durch ein Fitnessstudio, welches wiederum im Gebäude eines ehemaligen Lebensmittelmarktes untergebracht ist. Das Grundstück ist ca. 3.200 m² groß. Gegenstand der Planung ist der Neubau von insgesamt 4 Wohngebäuden, im straßenseitigen Bereich ggf. mit einem Pflegeangebot. Planungsrechtlich befindet sich das Grundstück im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Die Kreisverwaltung Germersheim sieht jedoch keine Genehmigungsfähigkeit auf Grundlage des § 34 BauGB. Da das geplante Vorhaben aus Sicht der Ortsgemeine Rülzheim städtebaulich verträglich ist und zugleich ein innerörtlich gelegenes, aktuell mindergenutztes Grundstück einer wohnbaulichen Nutzung zugeführt wird, strebt die Ortsgemeinde zur planungsrechtlichen Absicherung des Vorhabens die Aufstellung eines Bebauungsplan an.


    Verfahren

    Der Bebauungsplan verfolgt die Zielsetzung einer geordneten städtebaulichen Nachverdichtung in einer Innenbereichslage. Der Bebauungsplan wird daher im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung und auf die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet. Weiterhin wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.


    Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

    Zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans „Mittlere Ortsstraße 12“, mit der zugehörigen Begründung zum Bebauungsplan sowie dem Inhalt dieser Bekanntmachung, in der Zeit vom


    18.10.2024 bis 19.11.2024 (Veröffentlichungsfrist)


    auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rülzheim unter der Adresse www.bauleitplanung.vg-ruelzheim.de im PDF-Format veröffentlicht und zur Einsicht bereitgehalten.

    Alle Unterlagen werden zudem im oben genannten Zeitraum auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, im Deutschordenshaus im Zimmer 2 öffentlich ausgelegt und sind während der Dienststunden Mo – Fr 8:30-12:00 Uhr, Di von 14:00-16:30 Uhr und Do von 14:00-18:00 Uhr einsehbar.

    Es wird darauf hingewiesen,


    • dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,


    • dass Stellungnahmen elektronisch an die Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim (E-Mail-Adresse: ) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, abgegeben werden können (zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift),


    • dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Rülzheim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist

    Rülzheim, den 10.10.2024

     

     

    gez. Michael Braun

    Ortsbürgermeister

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