Südhang 1. Bauabschnitt

    Bauleitplanung der Ortsgemeinde Rülzheim

    Bebauungsplan „Südhang, 1. Bauabschnitt“

    Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)


    Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Rülzheim hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 dem Entwurf des Bebauungsplans „Südhang, 1. Bauabschnitt“, bestehend aus der Planzeichnung mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen, und der Begründung mit Umweltbericht, zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, den Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 



    Vorgesehener Geltungsbereich 1 des Bebauungsplans „Südhang, 1. Bauabschnitt


    Zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden der Entwurf des Bebauungsplans „Südhang, 1. Bauabschnitt“, bestehend aus der Planzeichnung mit seinen planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen, die beigefügte Begründung mit Umweltbericht, die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung, in der Zeit


    05.04.2024 bis 06.05.2024 (Veröffentlichungsfrist)


    auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rülzheim unter der Adresse www.bauleitplanung.vg-ruelzheim.de im PDF-Format veröffentlicht und zur Einsicht bereitgehalten.


    Alle Unterlagen werden zudem im oben genannten Zeitraum auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, im Deutschordenshaus im Zimmer 2 öffentlich ausgelegt und sind während der Dienststunden Mo – Fr 8:30-12:00 Uhr, Di von 14:00-16:30 Uhr und Do von 14:00-18:00 Uhr einsehbar.


    Den vollständigen Veröffentlichungstext für die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB inkl. einer Zusammenfassung der in der frühzeitigen Unterlagen eingegangenen Stellungnahmen finden Sie in den untenstehenden Anlagen zur Ansicht oder Download.


    Rülzheim, den 28.03.2024

    gez. Reiner Hör

    Ortsbürgermeister

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