Bauleitplanung der Ortsgemeinde Rülzheim
Bebauungsplan „Südhang, 1. Bauabschnitt“
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Rülzheim hat in seiner Sitzung am 21.03.2024
dem Entwurf des Bebauungsplans „Südhang, 1. Bauabschnitt“, bestehend aus der
Planzeichnung mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen
Festsetzungen, und der Begründung mit Umweltbericht, zugestimmt und die Verwaltung
beauftragt, den Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.

Vorgesehener Geltungsbereich 1
des Bebauungsplans „Südhang, 1. Bauabschnitt
Zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden der Entwurf des Bebauungsplans „Südhang, 1.
Bauabschnitt“, bestehend aus der Planzeichnung mit seinen planungsrechtlichen
und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen, die beigefügte Begründung mit
Umweltbericht, die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der Inhalt dieser
Bekanntmachung, in der Zeit
05.04.2024 bis 06.05.2024 (Veröffentlichungsfrist)
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rülzheim unter
der Adresse www.bauleitplanung.vg-ruelzheim.de im PDF-Format veröffentlicht und
zur Einsicht bereitgehalten.
Alle Unterlagen werden zudem im oben genannten
Zeitraum auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am
Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, im Deutschordenshaus im Zimmer 2 öffentlich
ausgelegt und sind während der Dienststunden Mo – Fr 8:30-12:00 Uhr, Di von
14:00-16:30 Uhr und Do von 14:00-18:00 Uhr einsehbar.
Den vollständigen Veröffentlichungstext für die Beteiligung nach § 3 Abs.
2 BauGB inkl. einer Zusammenfassung der in der frühzeitigen Unterlagen
eingegangenen Stellungnahmen finden Sie in den untenstehenden Anlagen zur
Ansicht oder Download.
Rülzheim, den 28.03.2024
gez. Reiner Hör
Ortsbürgermeister