Bauleitplanung der Ortsgemeinde Rülzheim - Bebauungsplan "Zwischen Lachgasse und Bahnhofstraße"

    Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

    Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Rülzheim hat in seiner Sitzung am 03.07.2025 dem Entwurf des Bebauungsplans „Zwischen Lachgasse und Bahnhofstraße“ zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, den Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 

    Geltungsbereich

    Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zwischen Lachgasse und Bahnhofstraße“ befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Rülzheim, zwischen der L 493 im Norden und der Lachgasse im Süden (Geltungsbereich 1). Weiterhin ist eine extern gelegene naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche als Geltungsbereich 2 in den Bebauungsplan einbezogen.

    Der Geltungsbereich 1 des Bebauungsplans wird begrenzt:

    ·     im Norden:    durch die südliche Grenze des Flurstücks 2524/29

    ·     im Osten:      durch die westliche Grenze des Flurstücks 1267 sowie einer Linie von der nordwestlichen Ecke des
                                 Flurstückes 1267 lotrecht über das Flurstück 2536/18 auf die südliche Grenze des Flurstücks 2524/29

    ·     im Süden:     durch die nördliche Grenze des Flurstücks 1351 (Lachgasse)

    ·     im Westen:   durch die östlichen Grenzen des Flurstücks 1261 sowie einer Linie von der nordöstlichen Ecke des
                                 Flurstückes 1261 lotrecht über das Flurstück 2536/18 auf die südliche Grenze des Flurstücks 2524/29.

    Der Geltungsbereich 1 hat eine Größe von ca. 3.420 m² und umfasst die Flurstücke 1262, 1263, 1264, 1265 sowie 1266 vollständig und das Flurstück 2536/18 (Bahnhofstraße L 493) teilweise.

    Der vorgesehene Geltungsbereich 1 ist zudem im nachfolgenden Lageplan abgebildet:

    Vorgesehener Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zwischen Lachgasse und Bahnhofstraße“, Geltungsbereich 1, , ohne Maßstab

    Der Geltungsbereich 2 des Bebauungsplanes befindet sich östlich der Bundesstraße B 9 und nördlich des Klingbachs. Er hat eine Größe von 650 m² und umfasst eine noch zu bildende Teilfläche aus dem Flurstück 7045.

    Die Abgrenzung des Geltungsbereiches 2 ergibt sich aus folgendem Lageplan:

    Vorgesehener Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zwischen Lachgasse und Bahnhofstraße“, Geltungsbereich 2, ohne Maßstab

    Anlass und Zielsetzung des Bebauungsplans

    Ein privater Grundstückseigentümer beabsichtigt in der Ortsgemeinde Rülzheim auf den rückwärtigen Gartenflächen seiner sich zwischen Lachgasse und Bahnhofstraße erstreckenden Grundstücke die Entwicklung einer Wohnbebauung in Form eines Mehrfamilienhauses. Das geplante Gebäude soll über eine private Zufahrt von der Bahnhofstraße (Landesstraße L 493) verkehrlich erschlossen werden. Der südliche Teil des Plangebiets entlang der Lachgasse ist bereits mit mehreren Wohngebäuden bebaut.

    Die Grundstücke befinden sich teilweise im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB und zum Teil im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Zur planungsrechtlichen Absicherung des Vorhabens wird daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

    Der Bebauungsplan soll einerseits der planungsrechtlichen Absicherung des Bestands dienen und andererseits die geplante Wohnbebauung im nördlichen Grundstücksbereich ermöglichen. Mit einer Überplanung der Plangebietsfläche kann zur Deckung der in Rülzheim anhaltenden bestehenden Nachfrage nach Wohnbauland beigetragen werden.

    Wesentliche Ziele der Ortsgemeinde bei der Aufstellung des Bebauungsplanes sind:

    ·     die Nachverdichtung in Form einer rückwärtigen Bebauung großer Grundstücke für eine Wohnnutzung,

    ·     Schaffung von Baugrundstücken für die Wohnnutzung durch die Nutzung von Baulandpotenzialen innerhalb der
          bestehenden Ortslage

    ·     die Einhaltung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse.


    Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

    Zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden der Entwurf des Bebauungsplans „Zwischen Lachgasse und Bahnhofstraße“, bestehend aus

    ·     dem Entwurf der Planzeichnung,

    ·     dem Entwurf der textlichen Festsetzungen,

    ·     dem Entwurf der Begründung mit Umweltbericht,

    folgende aus Sicht der Gemeinde wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

    ·     eine artenschutzrechtlichen Prüfung mit Angaben zu Vorkommen europäischer Vogelarten und sonstiger streng ge-
          schützter Tierarten sowie zu den artenschutzrechtlichen Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen und

    ·     ein Schallgutachten mit Angaben zur bestehenden Verkehrslärmbelastung und zu den erforderlichen Maßnahmen zum
          Immissionsschutz,

    ·     eine Stellungname der SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschat und Bodenschutz, vom 05.05.2025 zu
          dem Themen Umgang mit dem Niederschlagswasser, Starkregenschutz, Bodenschutz,

    ·     eine Stellungnahme des Landesbetriebs Mobilität vom 14.04.2025 zum Thema Verkehrslärmschutz

    sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung, in der Zeit

                                           28.07.2025 bis 29.08.2025 (Veröffentlichungsfrist)

    auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rülzheim unter der Adresse www.bauleitplanung.vg-ruelzheim.de im PDF-Format veröffentlicht und zur Einsicht bereitgehalten.

    Alle Unterlagen werden zudem im oben genannten Zeitraum auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, im Deutschordenshaus im Zimmer 2 öffentlich ausgelegt und sind während der Dienststunden Mo – Fr 8:30-12:00 Uhr, Di von 14:00-16:30 Uhr und Do von 14:00-18:00 Uhr einsehbar. Es besteht die Möglichkeit zur Erörterung.

    Es wird darauf hingewiesen,

    -     dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

    -     dass Stellungnahmen elektronisch an die Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim (E-Mail-Adresse:
          ) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Verbandsge
          meindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, abgegeben werden können (zum Beispiel
          schriftlich oder zur Niederschrift),

    -     dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, gemäß
          § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsge
          meinde Rülzheim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des
          Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

    Rülzheim, den 17.07.2025

    gez. Michael Braun
    Ortsbürgermeister

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