Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Rülzheim hat in seiner Sitzung am 03.07.2025
dem Entwurf des Bebauungsplans „Zwischen Lachgasse und Bahnhofstraße“ zugestimmt
und die Verwaltung beauftragt, den Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.
Geltungsbereich
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zwischen Lachgasse
und Bahnhofstraße“ befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Rülzheim,
zwischen der L 493 im Norden und der Lachgasse im Süden (Geltungsbereich
1). Weiterhin ist eine extern gelegene naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche
als Geltungsbereich 2 in den Bebauungsplan einbezogen.
Der Geltungsbereich 1 des Bebauungsplans wird begrenzt:
·
im
Norden: durch die südliche Grenze des
Flurstücks 2524/29
·
im
Osten: durch die westliche Grenze des
Flurstücks 1267 sowie einer Linie von der nordwestlichen Ecke des
Flurstückes
1267 lotrecht über das Flurstück 2536/18 auf die südliche Grenze des Flurstücks
2524/29
·
im
Süden: durch die nördliche Grenze des
Flurstücks 1351 (Lachgasse)
·
im
Westen: durch die östlichen Grenzen des
Flurstücks 1261 sowie einer Linie von der nordöstlichen Ecke des
Flurstückes
1261 lotrecht über das Flurstück 2536/18 auf die südliche Grenze des Flurstücks
2524/29.
Der Geltungsbereich 1 hat eine Größe von ca. 3.420 m² und umfasst die
Flurstücke 1262, 1263, 1264, 1265 sowie 1266 vollständig und das Flurstück
2536/18 (Bahnhofstraße L 493) teilweise.
Der vorgesehene Geltungsbereich 1 ist zudem im nachfolgenden Lageplan
abgebildet:
Vorgesehener Geltungsbereich des
Bebauungsplans „Zwischen Lachgasse und Bahnhofstraße“, Geltungsbereich 1, ,
ohne Maßstab
Der Geltungsbereich 2 des Bebauungsplanes befindet sich östlich der
Bundesstraße B 9 und nördlich des Klingbachs. Er hat eine Größe von 650 m²
und umfasst eine noch zu bildende Teilfläche aus dem Flurstück 7045.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches 2 ergibt sich aus folgendem
Lageplan:
Vorgesehener Geltungsbereich des
Bebauungsplans „Zwischen Lachgasse und Bahnhofstraße“, Geltungsbereich 2, ohne
Maßstab
Anlass und Zielsetzung des
Bebauungsplans
Ein privater Grundstückseigentümer beabsichtigt in der Ortsgemeinde
Rülzheim auf den rückwärtigen Gartenflächen seiner sich zwischen Lachgasse und
Bahnhofstraße erstreckenden Grundstücke die Entwicklung einer Wohnbebauung in
Form eines Mehrfamilienhauses. Das geplante Gebäude soll über eine private
Zufahrt von der Bahnhofstraße (Landesstraße L 493) verkehrlich erschlossen
werden. Der südliche Teil des Plangebiets entlang der Lachgasse ist bereits mit
mehreren Wohngebäuden bebaut.
Die Grundstücke befinden sich teilweise im unbeplanten Innenbereich gemäß
§ 34 BauGB und zum Teil im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Zur
planungsrechtlichen Absicherung des Vorhabens wird daher die Aufstellung eines
Bebauungsplanes erforderlich.
Der Bebauungsplan soll einerseits der planungsrechtlichen Absicherung des
Bestands dienen und andererseits die geplante Wohnbebauung im nördlichen
Grundstücksbereich ermöglichen. Mit einer Überplanung der Plangebietsfläche
kann zur Deckung der in Rülzheim anhaltenden bestehenden Nachfrage nach
Wohnbauland beigetragen werden.
Wesentliche Ziele der Ortsgemeinde bei der Aufstellung des
Bebauungsplanes sind:
·
die
Nachverdichtung in Form einer rückwärtigen Bebauung großer Grundstücke für eine
Wohnnutzung,
·
Schaffung
von Baugrundstücken für die Wohnnutzung durch die Nutzung von
Baulandpotenzialen innerhalb der
bestehenden Ortslage
·
die
Einhaltung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse.
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §
3 Abs. 2 BauGB
Zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden der Entwurf des Bebauungsplans „Zwischen
Lachgasse und Bahnhofstraße“, bestehend aus
· dem Entwurf der Planzeichnung,
· dem Entwurf der textlichen Festsetzungen,
· dem Entwurf der Begründung mit Umweltbericht,
folgende aus Sicht der Gemeinde wesentlichen
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
· eine artenschutzrechtlichen Prüfung mit Angaben zu Vorkommen europäischer
Vogelarten und sonstiger streng ge-
schützter Tierarten sowie zu den
artenschutzrechtlichen Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen und
· ein Schallgutachten mit Angaben zur
bestehenden Verkehrslärmbelastung und zu den erforderlichen Maßnahmen zum
Immissionsschutz,
· eine Stellungname der SGD Süd, Regionalstelle
Wasserwirtschaft, Abfallwirtschat und Bodenschutz, vom 05.05.2025 zu
dem Themen
Umgang mit dem Niederschlagswasser, Starkregenschutz, Bodenschutz,
· eine Stellungnahme des Landesbetriebs
Mobilität vom 14.04.2025 zum Thema Verkehrslärmschutz
sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung, in der
Zeit
28.07.2025 bis 29.08.2025 (Veröffentlichungsfrist)
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rülzheim unter
der Adresse www.bauleitplanung.vg-ruelzheim.de im PDF-Format veröffentlicht und
zur Einsicht bereitgehalten.
Alle Unterlagen werden zudem im oben genannten
Zeitraum auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am
Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, im Deutschordenshaus im Zimmer 2 öffentlich
ausgelegt und sind während der Dienststunden Mo – Fr 8:30-12:00 Uhr, Di von
14:00-16:30 Uhr und Do von 14:00-18:00 Uhr einsehbar. Es besteht die
Möglichkeit zur Erörterung.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der
Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch
an die Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim (E-Mail-Adresse:
)
übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der
Verbandsge
meindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim,
abgegeben werden können (zum Beispiel
schriftlich oder zur Niederschrift),
- dass Stellungnahmen, die im
Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden
sind, gemäß
§ 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den
Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsge
meinde Rülzheim deren
Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die
Rechtmäßigkeit des
Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Rülzheim, den 17.07.2025
gez. Michael Braun
Ortsbürgermeister