Bekanntmachung
des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Rülzheim hat in seiner Sitzung am 03.07.2025 den
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Waldstraße
17a – 1. Änderung“ gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit
ortsüblich bekannt gemacht.
In der
gleichen Sitzung hat der Gemeinderat dem Entwurf des Bebauungsplans „Waldstraße
17a – 1. Änderung“ zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, den
Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich
des Bebauungsplans
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Waldstraße 17a – 1. Änderung“ umfasst
die Grundstücke der Flur 0, Flurstücke Nr. 900/6 und 899/4 im rückwärtigen
Bereich der Waldstraße und wird im Süden durch eine bestehende Privatstraße
erschlossen.
Anlass
und Zielsetzung des Bebauungsplans
Der Eigentümer des Grundstücks beabsichtigt, die vorhandene gewerbliche
Bebauung zurückzubauen und eine Wohnbebauung zu realisieren. Mit dem
Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
Nachverdichtung mit Einzel- und Doppelhäusern geschaffen werden. Die
Entwicklung erfolgt als Maßnahme der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB.
Verfahren
Das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird gemäß § 13a BauGB
(Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung und
auf die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet. Weiterhin wird von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und einer
frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs.2 BauGB
Zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs. 2 BauGB wird der
Entwurf des Bebauungsplans „Waldstraße 17a – 1. Änderung“ mit der dazugehörigen
Begründung, sowie dem Inhalt dieser Bekanntmachung, in der Zeit
28.07.2025
bis einschließlich 29.08.2025
bei
der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761
Rülzheim, Zimmer 2, öffentlich aus und kann während der Dienststunden
Mo–Fr von 08:30–12:00 Uhr,
Di von 14:00–16:30 Uhr und
Do von 14:00–18:00 Uhr
eingesehen werden.
Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rülzheim
unter
www.bauleitplanung.vg-ruelzheim.de im PDF-Format abrufbar.
Es wird darauf
hingewiesen,
-
dass Stellungnahmen
während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen
elektronisch an die Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim (E-Mailadresse:
) übermittelt werden sollen. Bei Bedarf aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, abgegeben werden können
(schriftlich oder zur Niederschrift),
- dass
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht
rechtzeitig abgegeben worden sind
gemäß §4a Abs. 5 BauGB bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können,
sofern die Ortsgemeinde Rülzheim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen
müssen und deren Inhalt für
die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von
Bedeutung ist.
Rülzheim, 17.07.2025
M.Braun
Ortsbürgermeister