Bauleitplanung der Ortsgemeinde Rülzheim - Bebauungsplan "Badstube"


    Öffentliche Bekanntmachung

    Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs "Badstube", mit

    örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet „Badstube“

    Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Rülzheim hat am 26. September 2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Badstube“ mit örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Ebenfalls wurde in der Sitzung die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

    Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Lageplan vom 06. September 2024 maßgebend.

    Dieser ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt (unmaßstäblich):



    Eines der wichtigsten Planungsziele der Gemeinde Rülzheim ist eine möglichst nachhaltige und flächenschonende Sicherung der örtlichen Wohn- und Gewerbefunktion. Deshalb entspricht es den Planungszielen der Gemeinde Rülzheim, für das Gebiet südlich des bereits bestehenden Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord“ sowie für einzelne Grundstücke im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans den neuen Bebauungsplan „Badstube“ im Regelverfahren aufzustellen. Mit dem Bebauungsplan wird die innerörtliche Wohn- und Gewerbefunktion gesichert und gestärkt. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung erforderlich, da für das Plangebiet derzeit zum Teil kein Baurecht in Form eines rechtskräftigen Bebauungsplans besteht.

     

    Bisheriger Verfahrensablauf

    Mit Aufstellungsbeschluss vom 16.05.2024 ist die Gemeinde Rülzheim in die Aufstellung des Bebauungsplans eingestiegen. Im Zeitraum Juni/ Juli 2024 fand auf Grundlage des damaligen Vorentwurfs die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt.

    In der Gemeinderatssitzung am 24.09.2024 wurden nun die Abwägungsvorschläge aus der Synopse, sowie der Bebauungsplan mit Textteil inklusive örtlicher Bauvorschriften und zeichnerischem Teil beschlossen und die Offenlage bewilligt.

    Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Textteil, Begründung und örtlichen Bauvorschriften (Fassung vom 06.09.2024/16.09.2024), weitere, gesonderte Anlagen sowie die Abwägungssynopse des Gemeinderates über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Sitzung am 24.09.2024 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von


    18.10.2024 bis einschließlich 19.11.2024

    unter folgender Adresse auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rülzheim in elektronischer Form veröffentlicht:

    www.bauleitplanung.vg-ruelzheim.de

    Ferner liegt der Bebauungsplanvorentwurf „Badstube“ mit allen Anlagen während des genannten Zeitraumes  bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, Zimmer 2 im Deutschordenshaus während der üblichen Dienststunden (zur Zeit: Mo – Fr 8:00-12:15 Uhr, Di von 14:00-16:30 Uhr und Do von 14:00-18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

    Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Gutachten und Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:



    • Schalltechnische Untersuchung (Beurteilung Verkehrslärm, Gewerbelärm, Vorschläge für immissionsschutzrechtliche Festsetzungen), Modus Consult, Karlsruhe in der Fassung von August 2024

    • Geotechnischer Bericht (orientierende abfalltechnische Bewertung des voraussichtlich anfallenden Aushubmaterials), ISK Ingenieurbüro für Bau- und Geotechnik, Rodgau in der Fassung vom 11.09.2024

    • Geruchs-Immissionsprognose (Ausschluss erheblicher Geruchsbelastungen), TÜV Süd Industrie Service GmbH, Filderstadt, in der Fassung vom 06.09.2024

    • Wasserhaushaltsbilanz (Entwässerungskonzept, Maßnahmen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung),                  hofmann_röttgen, Limburgerhof, in der Fassung von August 2024

    • Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Relevanzprüfung nach BNatSchG, Empfehlungen für vertiefende Untersuchungen bestimmter Tierarten), Ökologische Leistungen Fußer, Karlsruhe, in der Fassung vom 07.02.2024

    • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Reptilien, Vögel, Fledermäuse, geplante Maßnahmen zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen), Ökologische Leistungen Fußer, Karlsruhe, in der Fassung vom 30.08.2024

    • Umweltbericht inklusive Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung (Beschreibung der Vorhabens- und der Planungsziele des Bebauungsplanes, Darstellung der übergeordneten Fachziele und Planungen des Umweltschutzes und ihre Berücksichtigung, Bestandsaufnahme und -bewertung einschließlich Vorbelastungen und Empfindlichkeit der Schutzgüter: Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild, Mensch, Kultur- und Sachgüter, Prognose der Wirkfaktoren der Planung / erheblicher Umweltauswirkungen auf die o.g. Schutzgüter einschließlich ihrer Wechselwirkungen, Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung/Alternativenprüfung, Darstellung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Schutzgüter), Ökologische Leistungen Fußer, Karlsruhe, in der Fassung vom 04.09.2024


    Weiterhin liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und Fachämtern vor (ersichtlich aus Abwägungssynopse über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen, in der Fassung vom 06.09.2024):

    • Landwirtschaftskammer RLP: Rückfragen zum Lärmschutzgutachten, vom 14.06.2024

    • Kreisverwaltung Germersheim, Untere Bauaufsichtsbehörde/Bauleitplanung: Definition heimische Pflanzen, vom 29.07.2024

    • Kreisverwaltung Germersheim, Untere Naturschutzbehörde: Erarbeitung Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, Grünfläche entlang Klingbach, Vorgabe Pflanzqualitäten, Durchlässigkeit von Einfriedungen für Kleinsäuger und andere Tiere, vom 29.07.2024

    • Kreisverwaltung Germersheim, Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde: Präzision Niederschlagsbewirtschaftung, Hinweise zur Wasserhaushaltsbilanz, Mindestabstand baulicher Anlagen zu Klingbach, vom 29.07.2024

    • SGD Süd, Wasserwirtschaft: Hinweise zur Wasserhaushaltsbilanz, Hinweis auf Landeswassergesetz RLP, Thematik Einleitung in Klingbach, Forderung nach einem Entwässerungskonzept, vom 14.08.2024

     

    Während der Beteiligungsfrist besteht Gelegenheit zur Erörterung. Weiterhin können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nur fristgemäß vorgebrachte Anregungen und Bedenken bei weiteren Beschlussfassungen über den Bebauungsplan „Badstube“ berücksichtigt werden können.


    Rülzheim, den 10.10.2024




    gez. Michael Braun

    Ortsbürgermeister




    Untenstehend finden Sie drei Downloadverzeichnisse der wesentlichen UNterlagen. Diese beinhalten in folgender Reihenfolge:


    1. Bebauungsplanunterlagen

    2. Gutachten

    3. Wasserhaushaltsbilanz

    Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Seiten und Services erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Mehr Infos!