Öffentliche
Bekanntmachung
Öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanentwurfs "Badstube", mit
örtlichen
Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet „Badstube“
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Rülzheim
hat am 26. September 2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des
Bebauungsplans „Badstube“ mit örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen,
diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Ebenfalls
wurde in der Sitzung die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Für
den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Lageplan vom 06. September
2024 maßgebend.
Dieser ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt
(unmaßstäblich):

Eines der wichtigsten Planungsziele
der Gemeinde Rülzheim ist eine möglichst nachhaltige und flächenschonende
Sicherung der örtlichen Wohn- und Gewerbefunktion. Deshalb entspricht es den
Planungszielen der Gemeinde Rülzheim, für das Gebiet südlich des bereits
bestehenden Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord“ sowie für einzelne Grundstücke
im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans den neuen Bebauungsplan „Badstube“ im
Regelverfahren aufzustellen. Mit dem Bebauungsplan wird die innerörtliche Wohn-
und Gewerbefunktion gesichert und gestärkt. Die Aufstellung des Bebauungsplans
ist zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung erforderlich, da
für das Plangebiet derzeit zum Teil kein Baurecht in Form eines rechtskräftigen
Bebauungsplans besteht.
Bisheriger
Verfahrensablauf
Mit
Aufstellungsbeschluss vom 16.05.2024 ist die Gemeinde Rülzheim in die
Aufstellung des Bebauungsplans eingestiegen. Im Zeitraum Juni/ Juli 2024 fand
auf Grundlage des damaligen Vorentwurfs die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die die frühzeitige Beteiligung der Behörden
und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt.
In der
Gemeinderatssitzung am 24.09.2024 wurden nun die Abwägungsvorschläge aus der
Synopse, sowie der Bebauungsplan mit Textteil inklusive örtlicher
Bauvorschriften und zeichnerischem Teil beschlossen und die Offenlage
bewilligt.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes mit Textteil, Begründung und örtlichen
Bauvorschriften (Fassung vom 06.09.2024/16.09.2024), weitere, gesonderte
Anlagen sowie die Abwägungssynopse des Gemeinderates über die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange aus der Sitzung am 24.09.2024 wird gemäß § 3 Abs. 2
BauGB in der Zeit von
18.10.2024
bis einschließlich 19.11.2024
unter
folgender Adresse auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rülzheim in
elektronischer Form veröffentlicht:
www.bauleitplanung.vg-ruelzheim.de
Ferner liegt der Bebauungsplanvorentwurf „Badstube“ mit allen Anlagen
während des genannten Zeitraumes bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, Zimmer 2 im
Deutschordenshaus während der üblichen Dienststunden (zur Zeit: Mo – Fr
8:00-12:15 Uhr, Di von 14:00-16:30 Uhr und Do von 14:00-18:00 Uhr) zu
jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Bestandteil der ausgelegten
Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Gutachten und
Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
-
Schalltechnische Untersuchung (Beurteilung Verkehrslärm, Gewerbelärm,
Vorschläge für immissionsschutzrechtliche Festsetzungen), Modus Consult,
Karlsruhe in der Fassung von August 2024
-
Geotechnischer Bericht (orientierende abfalltechnische Bewertung des
voraussichtlich anfallenden Aushubmaterials), ISK Ingenieurbüro für Bau- und
Geotechnik, Rodgau in der Fassung vom 11.09.2024
-
Geruchs-Immissionsprognose (Ausschluss erheblicher Geruchsbelastungen),
TÜV Süd Industrie Service GmbH, Filderstadt, in der Fassung vom 06.09.2024
-
Wasserhaushaltsbilanz (Entwässerungskonzept, Maßnahmen zur
Niederschlagswasserbewirtschaftung), hofmann_röttgen, Limburgerhof, in der
Fassung von August 2024
-
Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Relevanzprüfung nach BNatSchG, Empfehlungen
für vertiefende Untersuchungen bestimmter Tierarten), Ökologische Leistungen
Fußer, Karlsruhe, in der Fassung vom 07.02.2024
-
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Reptilien, Vögel, Fledermäuse,
geplante Maßnahmen zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen), Ökologische
Leistungen Fußer, Karlsruhe, in der Fassung vom 30.08.2024
-
Umweltbericht inklusive Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung (Beschreibung
der Vorhabens- und der Planungsziele des Bebauungsplanes, Darstellung der
übergeordneten Fachziele und Planungen des Umweltschutzes und ihre
Berücksichtigung, Bestandsaufnahme und -bewertung einschließlich Vorbelastungen
und Empfindlichkeit der Schutzgüter: Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen und
Tiere, Landschaftsbild, Mensch, Kultur- und Sachgüter, Prognose der
Wirkfaktoren der Planung / erheblicher Umweltauswirkungen auf die o.g.
Schutzgüter einschließlich ihrer Wechselwirkungen, Entwicklungsprognosen des
Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung/Alternativenprüfung,
Darstellung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum
Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Schutzgüter), Ökologische
Leistungen Fußer, Karlsruhe, in der Fassung vom 04.09.2024
Weiterhin liegen folgende umweltbezogene
Stellungnahmen von Behörden und Fachämtern vor (ersichtlich aus
Abwägungssynopse über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
eingegangenen
Stellungnahmen, in der Fassung vom 06.09.2024):
Landwirtschaftskammer RLP: Rückfragen zum Lärmschutzgutachten, vom
14.06.2024
-
Kreisverwaltung Germersheim, Untere Bauaufsichtsbehörde/Bauleitplanung:
Definition heimische Pflanzen, vom 29.07.2024
-
Kreisverwaltung Germersheim, Untere Naturschutzbehörde: Erarbeitung
Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, Grünfläche entlang Klingbach,
Vorgabe Pflanzqualitäten, Durchlässigkeit von Einfriedungen für Kleinsäuger und
andere Tiere, vom 29.07.2024
-
Kreisverwaltung Germersheim, Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde:
Präzision Niederschlagsbewirtschaftung, Hinweise zur Wasserhaushaltsbilanz,
Mindestabstand baulicher Anlagen zu Klingbach, vom 29.07.2024
-
SGD Süd, Wasserwirtschaft: Hinweise zur Wasserhaushaltsbilanz, Hinweis
auf Landeswassergesetz RLP, Thematik Einleitung in Klingbach, Forderung nach
einem Entwässerungskonzept, vom 14.08.2024
Während der Beteiligungsfrist besteht Gelegenheit zur Erörterung.
Weiterhin können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur fristgemäß vorgebrachte Anregungen und
Bedenken bei weiteren Beschlussfassungen über den Bebauungsplan „Badstube“
berücksichtigt werden können.
Rülzheim, den 10.10.2024
gez. Michael Braun
Ortsbürgermeister
Untenstehend finden Sie drei Downloadverzeichnisse der wesentlichen UNterlagen. Diese beinhalten in folgender Reihenfolge:
1. Bebauungsplanunterlagen
2. Gutachten
3. Wasserhaushaltsbilanz