Bauleitplanung der Ortsgemeinde Leimersheim_Schelmenlach,1.Änderung

    Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB

    Aufstellungsbeschluss

    Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Leimersheim hat in seiner Sitzung am 24.07.2025 die Aufstellung des
    Bebauungsplanes „Schelmenlach, 1. Änderung“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

    Der Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes 
    „Schelmenlach“ aus dem Jahr 2016 und ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

    Anlass und Zielsetzung der Bebauungsplan-Änderung

    Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein Gewerbegebiet, welches den örtlichen Gewerbebetrieben die Möglichkeit geben sollte, erforderliche Betriebserweiterungen und Umstrukturierungen vorzunehmen. Diese Betriebe – bei denen es sich teilweise um Betriebe mit erheblichem Schwerverkehr handelte - befanden sich vor der Erschließung des Gewerbegebietes zum überwiegenden Teil innerhalb der bestehenden Ortslage. Aufgrund dessen war die Ortsgemeinde bestrebt, ein
    Gewerbegebiet außerhalb der Ortslage und mit Anschluss an die überörtlichen Verkehrswege zu schaffen. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sollten deshalb nur ausnahmsweise zulässig sein, um den gewünschten Gebietscharakter nicht zu gefährden. Weiterhin soll nach Ansicht der Ortsgemeinde eine Ansiedlung solcher Nutzungen vorwiegend im Ortskern angestrebt werden.

    Die Ortsgemeinde sieht sich derzeit mit einer Gefährdung des ursprünglich angestrebten Gebietscharakters konfrontiert, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich in dem Gewerbegebiet Nutzung ansiedeln, welche nicht dem
    Planungsgedanken der Ortsgemeinde entsprechen. Aufgrund dessen sollen diejenigen Nutzungen (Anlagen für soziale,
    gesundheitliche und kirchliche Zwecke), die die Ortsgemeinde vermehrt im Ortskern ansiedeln möchte, im Gewerbegebiet Schelmenlach ausgeschlossen werden.

    Verfahren

    Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 sowie auf die Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichts gemäß § 2a BauGB verzichtet.


    Leimersheim, den 31.07.2025
    gez. Matthias Schardt
    Ortsbürgermeister 

    Dateiname Größe Datum
    Geltungsbereich_Schelmenlach_1.Änderung_.pdf1,84 MB29.07.2025
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