Bauleitplanung der Ortsgemeinde Leimersheim - Bebauungsplan „Ortsmitte, 1. Änderung“

    Bauleitplanung der Ortsgemeinde Leimersheim - Bebauungsplan „Ortsmitte, 1. Änderung“

    Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1. Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB sowie Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

    Aufstellungsbeschluss

    Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Leimersheim hat in seiner Sitzung am 15.05.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsmitte, 1. Änderung“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. 

    Der Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung umfasst die Flurstücke 377/2, 384, 374, 373, 371/1, 367/4, 364, 364/1, 360, 361/8, 361/5, 361/3, 361/7, 361/4, 361/6, 357, 358, 352, 355/2, 356/2, 355/1, 356/1, 351/4, 350/1, 350/2, 347, 347/2, 345, 344/3, 342, 337/3, 335/5, 334/3, 322, 321, 320/2, 320, 319, 317 und 316 vollständig sowie die Flurstücke 542 (Abraham-Weil-Straße) und 323/28 (Untere Hauptstraße) teilweise. 

    Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus folgendem Lageplan: 

    Abgrenzung des Geltungsbereiches                                                                             ohne Maßstab


    Anlass und Zielsetzung der Bebauungsplanänderung

    Für den Ortskern der Gemeinde Leimersheim besteht der Bebauungsplan „Ortsmitte“ aus dem Jahr 2012. Dieser setzt für den zentralen Teilbereich beidseits der Unteren Hauptstraße ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO fest. Für die umliegenden Bereiche entlang der angrenzenden Straßen setzt der Bebauungsplan ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO fest. 

    Zum Zeitpunkt der Bebauungsplanaufstellung hatte sich entlang der Unteren Hauptstraße zwischen der Kirche und der Abzweigung Hintergasse ein durch Mischnutzung geprägter Ortskern entwickelt, in welchem sich neben einer Wohnnutzung insbesondere Betriebe der Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleistung sowie nicht wesentlich störendes Gewerbe konzentrierten. Dieses Ortszentrum sollte durch die Ausweisung als Mischgebiet erhalten und weiter entwickelt werden. Zwischenzeitlich zeichnet sich entlang der Unteren Hauptstraße jedoch faktisch eine Verschiebung in Richtung einer reinen Wohnnutzung ab. Innerhalb eines ausgewiesenen Mischgebietes soll jedoch eine gleichgewichtige Nutzungsmischung herrschen. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Verschiebung zu Gunsten einer Wohnnutzung und zu Lasten einer gewerblichen Nutzung im Ortskern in Zukunft weiter verstärkt. 

    Die Ortsgemeinde Leimersheim sieht deshalb vor, die derzeit als Mischgebiet festgesetzten Bereiche entlang der Unteren Hauptstraße, in welchen eine deutliche Verschiebung hin zu einer Wohnnutzung erkennbar ist, als dörfliches Wohngebiet gemäß § 5a BauNVO festzusetzen. 

    Im Übrigen ergab sich für das innerhalb des Geltungsbereichs gelegenen Heimatmuseums die Erforderlichkeit der Anpassung der festgesetzten Bauweise, um den Gebäudebestand, welcher von Seiten der Ortsgemeinde mittelfristig saniert werden soll, planungsrechtlich abzusichern. Zukünftig soll das Grundstück – entsprechend der bestehenden Nutzung – als Fläche für Gemeinbedarf festgesetzt werden.

    An den übrigen Festsetzungen sollen keine Änderungen vorgenommen werden. 

    Verfahren

    Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel der Erweiterung der Bebauungsmöglichkeiten auf Flächen mit gültigem Planungsrecht innerhalb der bereits bebauten Ortslage. Der Bebauungsplan soll daher im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. 

    Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

    Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Leimersheim hat in seiner Sitzung am 15.05.2025 dem Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen und den Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Entwurf des Bebauungsplans „Ortsmitte, 1. Änderung“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, wird zusammen mit dem Inhalt dieser Bekanntmachung in der Zeit vom 

                                                                    16.06.2025 bis 18.07.2025 (Veröffentlichungsfrist)

    auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rülzheim unter der Adresse www.bauleitplanung.vg-ruelzheim.de im PDF-Format veröffentlicht und zur Einsicht bereitgehalten. 

    Alle Unterlagen werden zudem im oben genannten Zeitraum auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, im Deutschordenshaus im Zimmer 6b öffentlich ausgelegt und sind während der Dienststunden Mo – Fr 8:30-12:00 Uhr, Di von 14:00-16:30 Uhr und Do von 14:00-18:00 Uhr einsehbar. Es besteht die Möglichkeit zur Erörterung. 


    Es wird darauf hingewiesen,

    -       dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

    -       dass Stellungnahmen elektronisch an die Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim 
            (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@ruelzheim.de) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei 
            der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, abgegeben werden können
            (zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift),

    -       dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, gemäß
             § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsge-
            meinde Leimersheim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßig-
            keit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. 


    Leimersheim, den 05.06.2025
    gez. Matthias Schardt
    Ortsbürgermeister 

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