Bauleitplanung der
Ortsgemeinde Leimersheim - Bebauungsplan „Ortsmitte, 1. Änderung“
Veröffentlichung des
Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1. Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung
mit § 13a BauGB sowie Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der
Ortsgemeinde Leimersheim hat in seiner Sitzung am 15.05.2025 die Aufstellung
des Bebauungsplanes „Ortsmitte, 1. Änderung“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss
wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich der
Bebauungsplan-Änderung umfasst die Flurstücke 377/2, 384, 374, 373, 371/1,
367/4, 364, 364/1, 360, 361/8, 361/5, 361/3, 361/7, 361/4, 361/6, 357, 358, 352,
355/2, 356/2, 355/1, 356/1, 351/4, 350/1, 350/2, 347, 347/2, 345, 344/3, 342,
337/3, 335/5, 334/3, 322, 321, 320/2, 320, 319, 317 und 316 vollständig sowie
die Flurstücke 542 (Abraham-Weil-Straße) und 323/28 (Untere Hauptstraße)
teilweise.
Die Abgrenzung des
Geltungsbereiches ergibt sich aus folgendem Lageplan:

Abgrenzung des
Geltungsbereiches ohne Maßstab
Anlass und Zielsetzung
der Bebauungsplanänderung
Für den Ortskern der
Gemeinde Leimersheim besteht der Bebauungsplan „Ortsmitte“ aus dem Jahr 2012.
Dieser setzt für den zentralen Teilbereich beidseits der Unteren Hauptstraße
ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO fest. Für die umliegenden Bereiche entlang der
angrenzenden Straßen setzt der Bebauungsplan ein Allgemeines Wohngebiet gemäß §
4 BauNVO fest.
Zum Zeitpunkt der
Bebauungsplanaufstellung hatte sich entlang der Unteren Hauptstraße zwischen
der Kirche und der Abzweigung Hintergasse ein durch Mischnutzung geprägter
Ortskern entwickelt, in welchem sich neben einer Wohnnutzung insbesondere Betriebe
der Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleistung sowie nicht wesentlich
störendes Gewerbe konzentrierten. Dieses Ortszentrum sollte durch die
Ausweisung als Mischgebiet erhalten und weiter entwickelt werden.
Zwischenzeitlich zeichnet sich entlang der Unteren Hauptstraße jedoch faktisch
eine Verschiebung in Richtung einer reinen Wohnnutzung ab. Innerhalb eines
ausgewiesenen Mischgebietes soll jedoch eine gleichgewichtige Nutzungsmischung
herrschen. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Verschiebung zu Gunsten
einer Wohnnutzung und zu Lasten einer gewerblichen Nutzung im Ortskern in
Zukunft weiter verstärkt.
Die Ortsgemeinde
Leimersheim sieht deshalb vor, die derzeit als Mischgebiet festgesetzten
Bereiche entlang der Unteren Hauptstraße, in welchen eine deutliche
Verschiebung hin zu einer Wohnnutzung erkennbar ist, als dörfliches Wohngebiet
gemäß § 5a BauNVO festzusetzen.
Im Übrigen ergab sich
für das innerhalb des Geltungsbereichs gelegenen Heimatmuseums die
Erforderlichkeit der Anpassung der festgesetzten Bauweise, um den
Gebäudebestand, welcher von Seiten der Ortsgemeinde mittelfristig saniert
werden soll, planungsrechtlich abzusichern. Zukünftig soll das Grundstück –
entsprechend der bestehenden Nutzung – als Fläche für Gemeinbedarf festgesetzt
werden.
An den übrigen
Festsetzungen sollen keine Änderungen vorgenommen werden.
Verfahren
Der Bebauungsplan
verfolgt das Ziel der Erweiterung der Bebauungsmöglichkeiten auf Flächen mit
gültigem Planungsrecht innerhalb der bereits bebauten Ortslage. Der
Bebauungsplan soll daher im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
aufgestellt werden.
Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der
Ortsgemeinde Leimersheim hat in seiner Sitzung am 15.05.2025 dem Entwurf des
Bebauungsplanes zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen und den
Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Entwurf
des Bebauungsplans „Ortsmitte, 1. Änderung“, bestehend aus der Planzeichnung,
den textlichen Festsetzungen und der Begründung, wird zusammen mit dem Inhalt
dieser Bekanntmachung in der Zeit vom
16.06.2025 bis 18.07.2025
(Veröffentlichungsfrist)
auf der Homepage der
Verbandsgemeinde Rülzheim unter der Adresse www.bauleitplanung.vg-ruelzheim.de
im PDF-Format veröffentlicht und zur Einsicht bereitgehalten.
Alle Unterlagen werden
zudem im oben genannten Zeitraum auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, im Deutschordenshaus im
Zimmer 6b öffentlich ausgelegt und sind während der Dienststunden Mo – Fr
8:30-12:00 Uhr, Di von 14:00-16:30 Uhr und Do von 14:00-18:00 Uhr einsehbar. Es
besteht die Möglichkeit zur Erörterung.
Es wird darauf
hingewiesen,
-
dass
Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
können,
-
dass
Stellungnahmen elektronisch an die Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim
(E-Mail-Adresse: bauleitplanung@ruelzheim.de) übermittelt werden sollen, bei
Bedarf aber auch auf anderem Weg bei
der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim,
Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, abgegeben werden können
(zum Beispiel
schriftlich oder zur Niederschrift),
-
dass
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht
rechtzeitig abgegeben worden sind, gemäß
§ 4a Abs. 5 BauGB bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern
die Ortsge-
meinde Leimersheim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen
müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßig-
keit des Bauleitplanes nicht von
Bedeutung ist.
Leimersheim, den 05.06.2025
gez. Matthias Schardt
Ortsbürgermeister