Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Im Brühl“ in der Gemarkung Leimersheim ist am 24.05.2022 unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in seiner jeweils geltenden Fassung der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Monatsfrist beginnt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung.
Der Widerspruch kann 1. schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Leimersheim, Geschäftsstelle beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Pestalozzistraße 4 in 76829 Landau i.d.Pf. 2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur¹ bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Leimersheim, Geschäftsstelle beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, VPS-E-Mail-Adresse: erhoben werden.
Diese Bekanntmachung wird zeitgleich mit dem Datum vom 15.06.2022 im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Rülzheim und im Internet unter https://www.ruelzheim.de/ in der Rubrik „Bauen-Wirtschaft-Umwelt/Bauleitplanung-Aktuelle Verfahren“ veröffentlicht.