9. Änderung des Flächennutzungsplans 2005 in der Ortsgemeinde Leimersheim im Bereich östlich der Friedhofstrasse

    Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Rülzheim
    9. Änderung des Flächennutzungsplans 2005 in der Ortsgemeinde Leimersheim im Bereich östlich der Friedhofstrasse 

    Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)


    Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rülzheim hat in seiner Sitzung am 20.02.2025 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die 9. Änderung des Flächennutzungsplans 2005 in der Ortsgemeinde Leimersheim im Bereich östlich der Friedhofstrasse gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. 

    In der gleichen Sitzung hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rülzheim dem Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans 2005 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, den Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen. 

    Geltungsbereich

    Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung wird begrenzt:

    ·     im Norden:    durch einen bestehenden Entwässerungsgraben,

    ·     im Osten:      durch den westlichen Rand der bestehenden Darstellung einer Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan     
                                 entlang der Straße „In der Weide“ bzw. entlang der Gartenstraße,

    ·     im Süden:     durch den bestehenden Friedhof,

    ·     im Westen:   durch die Friedhofstraße.


    Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus folgendem Lageplan:

    Geltungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplans 2005 in der Ortsgemeinde Leimersheim im Bereich östlich der Friedhofstrasse

    Anlass und Zielsetzung

    Die Ortsgemeinde Leimersheim unterliegt einem hohen Siedlungsdruck, der sich in einer starken Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken äußert. Nördlich des Friedhofs besteht eine gemeineigene Fläche, die bislang alös Friedhofserweiterungsfläche vorgesehen war. Da eine Friedhofserweiterung zukünftig nicht mehr erforderlich sein wird, sieht die Ortsgemeinde hier das Potenzial für eine weitere wohnbauliche Entwicklung. Daher hat die Ortsgemeinde für diese Fläche eine städtebauliche Machbarkeitsstudie im Hinblick auf die Entwicklung "Alternativer Wohnformen" wie beispielsweise barrierefreies und altersgerechtes Wohnen erstellen lassen. DIe Machbarkeitsstudie zeigt, dass die Fläche grundsätzlich für moderne Wohnkonzepte, die unter anderem auch für ältere Menschen zugeschnitten sind, geeignet ist. Die Ortsgemeinde strebt daher nun die planungsrechtliche Absicherung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie an. Dazu ist eine Änderung des Bebauungsplans "Weide" der Ortsgemeinde Leimersheim notwendig. Da Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, ist im Vorgriff auf die Aufstellung des Berbauungsplans "Weide- 1. Änderung" der Flächennutzungsplan 2005 der Verbandsgemeinde Rülzheim zu ändern. 


    Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

    Zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans 2005 in der Ortsgemeinde Leimersheim im Bereich östlich der Friedhofstrasse, mit der zugehörigen Begründung sowie dem Inhalt dieser Bekanntmachung, in der Zeit

    17.03.2025 bis 22.04.2025 (Veröffentlichungsfrist)

    auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rülzheim unter der Adresse www.bauleitplanung.vg-ruelzheim.de im PDF-Format veröffentlicht und zur Einsicht bereitgehalten.

    Alle Unterlagen werden zudem im oben genannten Zeitraum auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, im Deutschordenshaus im Zimmer 5 öffentlich ausgelegt und sind während der Dienststunden Mo – Fr 8:30-12:00 Uhr, Di von 14:00-16:30 Uhr und Do von 14:00-18:00 Uhr einsehbar. Es besteht die Möglichkeit zur Erörterung.


    Es wird darauf hingewiesen,

    -     dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

    -     dass Stellungnahmen elektronisch an die Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim (E-Mail-Adresse:
          ) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Ver-
          bandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, abgegeben werden können
          (zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift),

    -     dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind,
          gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, so
          fern die Verbandsgemeinde Rülzheim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt
          für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

    -     dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem
          Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Um
          welt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentli-
          chungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.


    Rülzheim, den 06.03.2025

     gez. Matthias Schardt

    Bürgermeister

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