Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Rülzheim
9. Änderung des Flächennutzungsplans
2005 in der Ortsgemeinde Leimersheim im Bereich östlich der Friedhofstrasse
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB); Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rülzheim hat in seiner
Sitzung am 20.02.2025 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die 9.
Änderung des Flächennutzungsplans 2005 in der Ortsgemeinde Leimersheim im
Bereich östlich der Friedhofstrasse gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss wird
hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
In der gleichen Sitzung hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde
Rülzheim dem Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans 2005 zugestimmt
und die Verwaltung beauftragt, den Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung wird begrenzt:
·
im Norden: durch
einen bestehenden Entwässerungsgraben,
·
im Osten: durch
den westlichen Rand der bestehenden Darstellung einer Wohnbaufläche im
Flächennutzungsplan
entlang der Straße „In der Weide“ bzw. entlang der
Gartenstraße,
·
im Süden: durch
den bestehenden Friedhof,
·
im Westen: durch
die Friedhofstraße.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus folgendem Lageplan:

Geltungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplans
2005 in der Ortsgemeinde Leimersheim im Bereich östlich der Friedhofstrasse
Anlass und Zielsetzung
Die Ortsgemeinde Leimersheim unterliegt einem hohen Siedlungsdruck, der sich in einer starken Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken äußert. Nördlich des Friedhofs besteht eine gemeineigene Fläche, die bislang alös Friedhofserweiterungsfläche vorgesehen war. Da eine Friedhofserweiterung zukünftig nicht mehr erforderlich sein wird, sieht die Ortsgemeinde hier das Potenzial für eine weitere wohnbauliche Entwicklung. Daher hat die Ortsgemeinde für diese Fläche eine städtebauliche Machbarkeitsstudie im Hinblick auf die Entwicklung "Alternativer Wohnformen" wie beispielsweise barrierefreies und altersgerechtes Wohnen erstellen lassen. DIe Machbarkeitsstudie zeigt, dass die Fläche grundsätzlich für moderne Wohnkonzepte, die unter anderem auch für ältere Menschen zugeschnitten sind, geeignet ist. Die Ortsgemeinde strebt daher nun die planungsrechtliche Absicherung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie an. Dazu ist eine Änderung des Bebauungsplans "Weide" der Ortsgemeinde Leimersheim notwendig. Da Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, ist im Vorgriff auf die Aufstellung des Berbauungsplans "Weide- 1. Änderung" der Flächennutzungsplan 2005 der Verbandsgemeinde Rülzheim zu ändern.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans
2005 in der Ortsgemeinde Leimersheim im Bereich östlich der Friedhofstrasse, mit
der zugehörigen Begründung sowie dem Inhalt dieser Bekanntmachung, in der Zeit
17.03.2025 bis 22.04.2025 (Veröffentlichungsfrist)
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rülzheim unter
der Adresse www.bauleitplanung.vg-ruelzheim.de im PDF-Format veröffentlicht und
zur Einsicht bereitgehalten.
Alle Unterlagen werden zudem im oben genannten
Zeitraum auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am
Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim, im Deutschordenshaus im Zimmer 5 öffentlich
ausgelegt und sind während der Dienststunden Mo – Fr 8:30-12:00 Uhr, Di von
14:00-16:30 Uhr und Do von 14:00-18:00 Uhr einsehbar. Es besteht die
Möglichkeit zur Erörterung.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der
Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch
an die Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim (E-Mail-Adresse:
)
übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der
Ver-
bandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim,
abgegeben werden können
(zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift),
- dass Stellungnahmen, die im
Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden
sind,
gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den
Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, so
fern die Verbandsgemeinde Rülzheim
deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt
für
die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
- dass eine Vereinigung im Sinne
des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem
Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß
§ 7 Absatz 3 Satz 1 des Um
welt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen
ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentli-
chungsfrist nicht oder
nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Rülzheim, den 06.03.2025
gez. Matthias Schardt
Bürgermeister