Achtung!
Wichtige Informationen zur Landtagswahl im Wahlkreis 51 (Germersheim) und im
Wahlkreis 52 (Wörth am Rhein)
Landrat
Fritz Brechtel, in seiner Funktion als Kreiswahlleiter, informiert: Im
Wahlkreis 51 (Germersheim), der die Stadt Germersheim, VG Bellheim, VG
Lingenfeld und VG Offenbach an der Queich umfasst, musste aufgrund des
plötzlichen Todes des Wahlkreisbewerbers der Partei DIE LINKE die Wahl zum 18.
Landtag Rheinland-Pfalz abgesagt werden. Eine sog. Nachwahl wurde vom
Landeswahlleiter auf den 14.03.2021 festgesetzt. Der Wahltag ändert sich
somit nicht!
Allerdings
sind die bisher für die Briefwahl bereits ausgegebenen Wahlscheine bzw.
Stimmzettel ungültig. Es müssen neue Stimmzettel gedruckt und
verwendet werden.
Das
bedeutet: Denjenigen Bürgerinnen und Bürgern, die bereits per Briefwahl gewählt
haben oder die schon Briefwahlunterlagen erhalten haben, werden von ihrer
Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung unaufgefordert die neuen
Briefwahlunterlagen mit geändertem Stimmzettel zugesandt. Eine erneute
Beantragung ist nicht nötig.
Bürgerinnen
und Bürger, die bereits mit dem alten Stimmzettel per Briefwahl gewählt haben,
werden gebeten, mit dem neuen Stimmzettel erneut zu wählen.
Bürgerinnen
und Bürger, die die alten Briefwahlunterlagen bereits erhalten, aber noch nicht
weggesandt haben, werden gebeten, die alten Unterlagen zu vernichten und mit
dem neuen Stimmzettel zu wählen.
Ansonsten
können Briefwahlunterlagen weiterhin in gewohnter Art und Weise beantragt
werden.
Im
Wahlkreis 52 (Wörth am Rhein), der die Stadt Wörth, VG Hagenbach, VG Jockgrim
und VG Rülzheim umfasst, wurde versehentlich der Wohnort des Wahlkreisbewerbers
der Freien Demokratischen Partei (FDP) falsch in den Stimmzettel aufgenommen,
was erst am 18.02.2021 bemerkt wurde. Nach Rücksprache mit dem
Wahlkreisbewerber und dem Landeswahlleiter hat dies jedoch keine
Auswirkungen auf die bereits ausgegebenen Briefwahlunterlagen. Diese bleiben gültig
und sollen weiterhin verwendet werden. Allerdings werden auch hier
korrigierte Stimmzettel gedruckt und ab sofort verwendet.
Briefwahlunterlagen können weiterhin in gewohnter Art und Weise beantragt
werden.
Aufgrund
dessen, dass die Stimmzettel neu gedruckt werden, kann es in den Stadt- und
Verbandsgemeindeverwaltungen bei der Bearbeitung der Briefwahlanträge zu Verzögerungen
kommen. Die Verwaltungen bitten deshalb um Verständnis und darum, von
Nachfragen abzusehen.