Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auf mehrere Arten anfordern:
- werfen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung mit ausgefüllter Rückseite oder als formlosen Brief in die Briefkästen der Rathäuser der Ortsgemeinden oder der Verbandsgemeinde
- online über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung
- per Fax an 07272 7002-95555
- per E-Mail an
- beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen auch schon vor Zustellung der Wahlbenachrichtigungen ab 1. Februar online direkt hier:
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Bei Fragen zum Ablauf oder zur Beantragung steht Ihnen das Briefwahlbüro unter 07272 7002-5555 zur Verfügung.
Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus/Briefwahlbüro einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeindeverwaltung eingeht.
Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.
Die Briefwahlunterlagen werden ausschließlich per Post zugestellt und können nicht abgeholt werden.