Regelbetrieb bei dringendem Bedarf
Regelungen für KiTas bis 10. Januar 2021
Für die Kindertagesstätten in der Verbandsgemeinde Rülzheim gilt ab Mittwoch, 16. Dezember, der so genannte "Regelbetrieb bei dringendem Bedarf". Das bedeutet, dass gemäß dem Ziel der Kontakteinschränkung Kinder, sofern möglich, zu Hause betreut werden sollen. Eltern, die ihre Kinder nicht zu Hause betreuen können, können von der Regelbetreuung bei dringendem Bedarf Gebrauch machen.