Notbetrieb in den Grundschulen
Regelungen für Grundschulen ab 4. Januar 2021
Für die Grundschulen in der Verbandsgemeinde Rülzheim gilt ab 4. Januar 2021 der Notbetrieb: Kinder, die nicht am Fernunterricht teilnehmen können, haben im Bedarfsfall die Möglichkeit, in den Grundschulen unterrichtet zu werden. Mehr dazu im nachstehenden Elternbrief.