Headergrafik mit Glasfaserkabel und Text: "Glasfaserprojekt Rülzheim"

    Häufig gestellte Fragen

    Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit Glasfaser-Internet.

    Antworten auf spezifische Fragen zum Thema Glasfaser in Rülzheim finden Sie hier.

    • Was ist Glasfaser?

      Glasfaser ist – wie der Name schon sagt – eine aus Glas bestehende, lange und dünne Faser. Bei der Herstellung werden aus einer Glasschmelze dünne Fäden gezogen und dann unter anderem zu Kabeln verarbeitet. Glasfaser ist – anders als die üblichen Kupferkabel, über die die derzeitigen DSL-Verbindungen laufen – alters- und witterungsbeständig, chemisch resistent und unbrennbar. Glasfaserleitungen übertragen Daten als Lichtwellen, was gegenüber der elektrischen Übertragung über Kupfer viel höhere maximale Bandbreiten ermöglicht und Leistungsverluste deutlich verringert. Das Signal ist außerdem unempfindlich gegenüber elektrischen und magnetischen Störfeldern.

    • Warum brauche ich Glasfaser?

      Schon heute sind zahlreiche digitale Endgeräte mit dem Internet verbunden: Laut Statista waren im Jahr 2020 rund 30 Milliarden Geräte mit dem Internet verbunden, 2025 sollen es 75 Milliarden sein. Das bedeutet auch, dass jedes dieser Geräte ausreichend Bandbreite benötigt, um zu funktionieren. Smartphones, Tablets, Smart-TVs, Kühlschränke, Lichtsteuerung, Heizung, Schließsysteme und vieles mehr funken innerhalb eines Smart Home um die Wette. Mit der zunehmenden Bedeutung von Homeoffice und Homeschooling steigt der Bedarf noch einmal zusätzlich an. Die derzeitigen Kupferleitungen, die teilweise Jahrzehnte alt sind, können diesen steigenden Bedarf nicht mehr bewältigen. Glasfaser ermöglicht deutlich höhere Bandbreiten und bewältigt so den Datenhunger der schlauen Helferlein mühelos und stattet damit Ihr Gebäude mit zukunftsfähiger Anschlusstechnologie aus.

    • Warum sollte ich mich für Glasfaser entscheiden, obwohl ich es derzeit nicht brauche und wohl selbst nie nutzen werde?

      Zum einen aus Solidarität zu Ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, denen ohne Ihre Mitwirkung die Möglichkeit auf schnelles Internet verwehrt wird. Auch bei der Verlegung von Gasleitungen war der Bedarf zunächst überschaubar, später waren aber alle froh, dass es die Leitungen gab. So verhält es sich auch mit dem Glasfasernetz. Zweitens erhöht ein Glasfaser-Hausanschluss den Wert Ihres Grundstücks für eventuelle Mieter oder Käufer in der Zukunft. Und nicht zuletzt machen Sie Ihren Heimatort damit fit für die Zukunft. Weitere Infos finden Sie unter:

      Das Internet bietet aber auch gerade der „älteren Generation“ viele Möglichkeiten zur Teilnahme am Leben außerhalb der eigenen vier Wände: Sie können mit Familienmitgliedern kommunizieren, als wären sie mit ihnen im heimischen Wohnzimmer zusammen und auch ein Gruß per E-Mail ist schnell verschickt. Telemedizin, für viele noch Zukunftsmusik, wird in den kommenden Jahren Realität. Gerade in ländlichen Regionen, in der die ärztliche Versorgung zunehmend schwieriger wird, ist diese Möglichkeit der ärztlichen Konsultation nicht zu unterschätzen. Auch Online-Banking wird inzwischen von vielen Menschen genutzt.

    • Wie bekomme ich Glasfaser?

      Alle vier Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Rülzheim haben einen Kooperationsvertrag mit der Firma Deutsche Glasfaser unterzeichnet. Wenn sich in der Ortsgemeinde Rülzheim bis 01. Oktober 2021 mindestens 40 Prozent aller Haushalte - wie schon in den anderen drei Ortsgemeinden - dazu bereiterklären, einen Zwei-Jahres-Vertrag bei der deutschen Glasfaser abzuschließen, verlegt das Unternehmen Glasfaserleitungen im ganzen Ort. Diejenigen, die einen Vertrag abgeschlossen haben, bekommen mit Beginn der Baumaßnahmen dann einen kostenlosen Glasfaseranschluss direkt ans Haus (Fiber-to-the-Home, FTTH) gelegt (https://www.deutsche-glasfaser.de/glasfaser/bau/). Der Glasfaser-Hausanschluss würde zu einem späteren Zeitpunkt 750 Euro kosten und wird bei Abschluss eines Zwei-Jahres-Vertrages bei der Deutschen Glasfaser für Sie kostenfrei ins Gebäude verlegt.

    • Wie genau wird der Anschluss verlegt?

      Die Verlegung des Hausanschlusses erfolgt im Regelfall mittels einer so genannten Erdrakete: Diese bohrt sich unterhalb Ihres Vorgartens oder der Einfahrt vom Knotenpunkt an der Straße aus ca. 30 Zentimeter unter der Erde bis zu Ihrer Hauswand. Dort ist nur ein kleiner Schacht erforderlich, um den Anschluss herzustellen. Die nur wenige Millimeter große Bohrung durch die Hauswand erfolgt in der Regel vom Keller beziehungsweise Erdgeschoss aus. Die Hauseinführung wird gas- und wasserdicht versiegelt. Sollte eine Verlegung mittels Erdrakete nicht möglich sein, kann der Anschluss nötigenfalls auch in offener Bauweise hergestellt werden. Die Prüfung der Anschlussmöglichkeiten erfolgt in Absprache mit Ihnen im Rahmen einer Hausbegehung, die vor der eigentlichen Verlegung des neuen Anschlusses durchgeführt wird (https://www.deutsche-glasfaser.de/glasfaser/bau/).

    • Wie groß ist das Risiko, dabei irgendwelche anderen Leitungen oder den Garten zu beschädigen?

      Sehr gering. In der vorgesehenen Bohrtiefe sind keine anderen Leitungen verlegt. Außerdem prüft die ausführende Baufirma vor Beginn der Arbeiten die Situation vor Ort. Eventuelle Schäden werden selbstverständlich behoben und die Gehwege und Vorgärten in den Ursprungszustand zurückversetzt.

    • Wie lange dauert der Ausbau an meinem Grundstück?

      Die Arbeiten sollen mit Wanderbaustellen erfolgen, so dass binnen eines Tages die Gehwege in Abschnitten geöffnet und auch wieder geschlossen werden.

    • Wann beginnt der Ausbau und ab wann kann ich den neuen Anschluss nutzen?

      Das ist noch nicht genau bekannt und hängt davon ab, ob die 40 Prozent erreicht werden. Bei einem optimalen Bauverlauf sollte das neue Glasfasernetz und damit Ihr neuer Anschluss dann 2023 genutzt werden können. Der Vertrag mit der Deutschen Glasfaser läuft ab Freischaltung Ihres Glasfaseranschlusses (Netzfreigabe) und ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie Ihre vereinbarte monatliche Gebühr.

    • Was ist, wenn ich mich erst nach Beginn des Ausbaus für einen Glasfaseranschluss entscheide?

      Das ist möglich, ab zehn Tage vor Baubeginn dann aber nicht mehr kostenlos: Die Verlegung eines Glasfaseranschlusses nach Beginn der Ausbauarbeiten kostet 750 Euro. Zudem wird durch eine zeitversetzte Entscheidung das Projekt als solches gefährdet, da ein Glasfaser-Ausbau erst ab einer Mitmach-Quote von 40 Prozent der örtlichen Haushalte erfolgen wird.

    • Bleibt meine bisherige Telefonnummer erhalten/muss ich beim jetzigen Anbieter kündigen?

      Ja. Dafür füllen Sie einfach mit Ihrem Vertrag bei der Deutschen Glasfaser den entsprechenden  Portierungsantrag aus und Ihre Rufnummer wird auf den neuen Glasfaseranschluss übernommen. Je nach gewähltem Tarif haben Sie dann eine oder mehrere Rufnummern bei der Deutschen Glasfaser. Die Deutsche Glasfaser übernimmt dann auch die rechtzeitige Kündigung Ihres Altvertrages vor der Inbetriebnahme Ihres neuen Glasfaser-Anschlusses. Sie müssen sich nicht selbst darum kümmern.

    • Was ist, wenn ich noch einen bestehenden Vertrag bei einem anderen Anbieter habe?

      Die Deutsche Glasfaser ermöglicht die Nutzung des neuen Hausanschlusses parallel zu Ihrem bei einem anderen Anbieter bestehenden Vertrag. Für den Zeitraum von maximal einem Jahr wird dann keine Grundgebühr (24,99 Euro) berechnet. Ab dem 2. Vertragsjahr fällt dann die normale vertraglich vereinbarte Gebühr für den Anschluss durch die Deutsche Glasfaser an.

    • Warum sind die Tarife ab dem zweiten Jahr teurer?

      Die Deutsche Glasfaser ist ein gewinnorientiertes Unternehmen und muss die Ausbauinvestitionen gegenfinanzieren. Dennoch sind die Preise für den kleinsten Tarif mit 300 Mbit/s zu 44,99 Euro im zweiten Jahr halbwegs überschaubar. Zum Vergleich: Ein 250-Mbit-DSL-Tarif anderer große Anbieter (mit Kupfer, also ohne garantierte Bandbreite) kostet rd. 40 bis ca. 55 Euro – wobei beim Tarif der Deutschen Glasfaser keine Handy- und Telefonflat und nur eine Rufnummer enthalten sind.

      In jedem Fall können Sie den Anschluss nach zwei Jahren (unter Einhaltung der vertraglichen Frist) problemlos kündigen. Oft bieten andere Anbieter sogar an, für Sie die Kündigung zu übernehmen; außerdem gibt es Apps wie „Aboalarm“, die sich darum ebenfalls kümmern. Egal, wie Sie sich entscheiden: Liegt der Hausanschluss erst einmal, dann wird er auch nicht wieder entfernt.

    • Was, wenn ich wechseln will, es aber keinen anderen Glasfaser-Anbieter gibt?

      Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit, nach Ablauf der zwei Jahre zu einem Anbieter mit Kupferleitungen zu wechseln – die derzeit bestehenden Leitungen bleiben ja erhalten.

    • Wird es überhaupt andere Glasfaser-Anbieter geben?

      Die Deutsche Glasfaser baut – obwohl dazu keine Verpflichtung besteht – ihr Netz in einer Open-Access-Struktur auf, so dass auch andere Anbieter dort ihre Technik aufstellen und danach über die vorhandenen Leitungen ihre Dienste anbieten können, sofern sich diese mit der Deutschen Glasfaser über die Konditionen einigen. Aufgrund des starken Konkurrenzdrucks im Internetmarkt ist es also wahrscheinlich, dass auch andere Anbieter ebenfalls Glasfaser-Tarife anbieten werden.

    • Was tue ich, wenn ich Mieter bin?

      Hier sollten Sie als Mieter tätig werden, um einen schnellen Glasfaseranschluss zu bekommen. Ihrem Vermieter entstehen keine Kosten, da Sie als Mieter das Vertragsverhältnis mit der Deutschen Glasfaser eingehen. Er hat zudem den Vorteil, dass ein kostenfreier Hausanschluss verlegt wird, was die Immobilie für Nachmieter attraktiver macht. Der Vermieter muss den erforderlichen baulichen Veränderungen zustimmen. Ist dies der Fall, schließen Sie als Mieter bei der Deutschen Glasfaser Ihren Vertrag ganz regulär ab und schicken den vom Vermieter unterzeichneten Nutzungsvertrag an das Unternehmen.

      Bitte beachten Sie, dass eventuell zuerst eine Eigentümerversammlung einberufen werden muss. Mehr dazu hier: https://www.deutsche-glasfaser.de/mehrfamilienhaeuser/. Sollte der geplante Hausanschluss technisch nicht möglich sein oder Ihr Vermieter den Hausanschluss nicht erlauben, besteht auf den Vorvertrag ein Sonderkündigungsrecht.

    • Was ist, wenn die 40 Prozent nicht erreicht werden?

      In diesem Fall ist der Vertrag zwischen Gemeinde und Unternehmen ungültig und es werden keine Glasfaserleitungen verlegt. Dann bleibt nur die Möglichkeit, dass die Gemeinde auf eigene Kosten ein Glasfasernetz aufbaut bzw. dies gemeinsam mit einem der Provider des Telekommunikationsmarktes im Rahmen eines neuen Projektes und evtl. mit Fördermitteln realisiert. Eine Lösung mit einem neuen Anbieter ist allerdings ungewiss, weshalb im Interesse der Bevölkerung das aktuelle Angebot genutzt werden sollte. Sie können mit Ihrer Entscheidung zum Gelingen dieses Vorhabens im Sinne aller Bürger beitragen. Für die Gemeinde und jeden Einzelnen könnten damit Lebensqualität und notwendige Versorgung mit schnellem Internet erreicht und zudem Standortvorteile geschaffen werden. Mit den hierdurch gewonnenen Einnahmen an Gewerbe- und Einkommenssteuer können dann in Zukunft notwendige weitere Infrastrukturprojekte für alle Bürgerinnen und Bürger finanziert werden.

    • Kann ich meine Geräte und die bestehende Verkabelung weiterhin verwenden?

      Vorhandene Geräte wie moderne Router und WLAN-Geräte können meist weiterverwendet werden. Sie werden einfach an den neuen Hausübergabepunkt des Glasfaseranschlusses angeschlossen, der die Signale vom Glasfaserkabel wieder für die kurzen Strecken bis zu den Endgeräten wie PC, Laptop oder Tablet in von diesen nutzbare Signale umwandelt. Ihre Hausverkabelung lässt sich somit meist weiterverwenden, soweit diese bereits die heute schon üblichen Übertragungsstandards erfüllt (mind. CAT5-Standard). Ansonsten können Sie auch ein Leerrohr von bis zu 20 Metern vom Hauseingangspunkt im Keller oder Erdgeschoss bis zu dem von Ihnen gewünschten Standort des Routers vorverlegen. Wenn Sie dies wünschen, verlegt die von der Deutschen Glasfaser beauftragte Firma dann in diesem Leerrohr die Glasfaser und setzt am neuen Router-Standort den neuen Hausübergabepunkt.

    • Was ist die Vereins-Förderaktion?

      Bei einem frühzeitigen Abschluss eines Vertrags mit der Deutschen Glasfaser können Sie bis zum 15. September an einer Aktion zu Förderung der Vereinsverbände (Kulturkreise, Kulturgemeinde) teilnehmen. Hierzu müssen Sie lediglich eine entsprechende Karte neben Ihrem Vertrag ausfüllen und unterstützen so Ihre örtlichen Vereine mit einen Beitrag von 10 Euro. Infos sowie die Karte für die Vereinsförderung finden Sie unter dem Punkt Vereins-Förderaktion.

      Sollten Sie bereits einen Vertrag mit der Deutschen Glasfaser abgeschlossen haben, können Sie die Karte für die Vereinsförderaktion ebenfalls noch bis zum 15. September nachreichen.

    • Kann ich Freunde werben und dadurch sparen?

      Ja, durch die erfolgreiche Empfehlung können Sie je nachdem, wie viele Freunde Sie werben, bis zu 110 Euro sparen. Mehr unter: https://www.deutsche-glasfaser.de/freunde-werben/

    • ZAHLE ICH BEI EINEM UMZUG FÜR DEN ABGESCHLOSSENEN VERTRAG, OBWOHL ICH NICHT MEHR DORT WOHNE UND DIE LEITUNG NOCH NICHT FREIGESCHALTET WURDE? 

      Nein. Ist mangels Anschluss-Schaltung der Vertrag noch nicht in Kraft getreten, wird dieser faktisch nicht mehr zustande kommen, wenn der Kunde vor dieser Freischaltung umzieht, da eine Erfüllung der Deutschen Glasfaser gem. BGB somit ausscheidet. Umzug in ein Gebiet ohne DG-Anschlüsse lassen den bestehenden Vertrag mangels Erfüllungsmöglichkeit (Lieferung der Leistung durch DG) automatisch erlöschen. Nur wenn Sie in ein Gebiet ziehen, das von der Deutschen Glasfaser versorgt wird, bleibt der Vertrag erhalten bzw. läuft dann ab Umzug mit Lieferbeginn für den Umzugsort (inkl. Kündigung Altversorger durch die Deutsche Glasfaser). Ob die Deutsche Glasfaser dann den Anschluss mangels Vertragskunde am alten Mieterort überhaupt noch erstellt, bleibt dieser überlassen.

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