Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der
Gemeinderat der Ortsgemeinde Rülzheim hat in seiner Sitzung am 23.06.2020 die Aufstellung
des Bebauungsplanes „Straußenfarm 1. Änderung“ beschlossen.
Die
frühzeitige Beteiligung fand in der Zeit vom 20.07.2020 bis 21.08.2020 statt.
Die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen erfolgte am 02.03.2021 Die
Beschlusslage zur Abwägung ist während den Dienstzeiten der Verbandsgemeinde im
Zimmer 2 einsehbar.
In
der Sitzung am 02.03.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, den
Bebauungsplanentwurf für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die reguläre
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Das
Planungsgebiet befindet sich am südwestlichen Ortsrand von Rülzheim und umfasst
eine 5.570 m² große Fläche westlich der Straußenfarm und südlich des
Campingplatzes, die derzeit als Parkplatz genutzt wird.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine noch zu bildende Teilfläche
aus dem Flurstück 4075/5 und ergibt sich aus dem beiliegenden Plan.
Die
Erschließung des Gebietes erfolgt über die bereits bestehende Straße „Am See“.

Hierzu wird parallel zur Aufstellung
eines Bebauungsplans auch eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit
in Form der öffentlichen Auslegung des im Betreff genannten Bebauungsplanes zusammen
mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit integriertem
Umweltbericht und den verfügbaren umweltbezogenen Informationen findet statt
von
Montag,
dem 22.03.2021,
bis
einschließlich
Freitag,
den 23.04.2021,
bei
der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, Zimmer 2
im Deutschordenshaus während der Dienststunden Mo-Fr. 08:00 bis 12:15 Uhr, Di
von 14:00 bis 16:30 Uhr und Do. von 14:00 bis 18:00 Uhr.
Während
der Auslegungsfrist können Anregungen abgegeben werden. Es wird darauf
hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen
bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben
können.
Der Entwurf des Bebauungsplanes
zusammen mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit integriertem
Umweltbericht, die verfügbaren umweltbezogenen Informationen, die nach
Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen und der Bekanntmachungstext können auf der Homepage www.ruelzheim.de eingesehen werden.
An
umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen liegen vor:
- Artenschutzrechtliche
Prüfung des Büro für Faunistik und Landschaftsökologie Dirk Bernd, Lindenfels vom
10.10.2020 mit Aussagen zu Habitatsbäumen, Vegetation, Vögel, Amphibien,
Reptilien, Schmetterlinge, Heuschrecken und weiteren relevanten Arten sowie
Vermeidungsmaßnahmen und ökologische Baubegleitung
- eine Stellungnahme
der Kreisverwaltung zum Thema Naturschutz, dem Hinweis auf den regionalen
Freiraumbelange sowie die Empfehlung zum Erhalt der vorhandenen Bäume und der
Ergänzung der Bepflanzung
- eine Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und
Bergbau Rheinland-Pfalz zu einer möglichen Radonbelastung
- eine
Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle
Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, zum Bodenschutz sowie zur
Entwässerung. Es wird die Abstimmung der Entwässerungskonzeption gefordert und
auf einschlägige Literatur und Internetlinke verwiesen.
- eine
Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion
Landesdenkmalpflege und Landesarchäologie zu denkmalpflegerischen Belangen. Es
werden Aussagen getroffen zu möglichen, bisher nicht bekannten Kleindenkmälern
innerhalb des Plangebietes sowie zu konkreten Belangen der Bauausführung.
- eine
Stellungnahme des Pollichia Vereins für Naturforschung und Landespflege e.V. zur
Erforderlichkeit eines artenschutzrechtlichen Gutachtens.
Rülzheim,
den 11.03.2021
gez.
Reiner Hör
Ortsbürgermeister