Der Gemeinderat der Ortsgemeinde
Leimersheim hat in seiner Sitzung 29.10.2020 den Beschluss zur Aufstellung des
Bebauungsplans „Seelhof 2. Änderung“ gefasst und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
freigegeben.
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 16.11.2020 bis 18.12.2020 statt.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde
im Zeitraum vom 20.11.2020 bis 08.01.2021 durchgeführt.
In seiner Sitzung am 10.02.2021
hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Leimersheim die Abwägung der eingegangenen
Stellungnahmen vorgenommen und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel der Änderung des
Bebauungsplans ist es Ausnahmen gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (sonstige nicht
störende Gewerbebetriebe) in die Festsetzungen des Bebauungsplans aufzunehmen.
Im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan sind Nutzungen nach §4 Abs. 3 BauNVO
generell ausgeschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus der
beigefügten Planzeichnung.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Seelhof 2. Änderung“
mit seinen planungsrechtlichen und baurechtlichen Festsetzungen sowie die
Begründung und der Umweltbericht liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
08.03.2021
bis 09.04.2021
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am
Deutschordensplatz 1, Zimmer 5 im Deutschordenshaus während der Dienststunden
Mo – Fr 8:00- 12:15 Uhr, Di von 14:00-16:30 Uhr und Do von 14:00-18:00 Uhr zu
jedermanns Einsicht öffentlich
aus.
Die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren „Seelhof 2. Änderung“
können darüber hinaus auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rülzheim unter www.bauleitplanung.vg-ruelzheim.de
eingesehen und zur weiteren Verwendung heruntergeladen werden.
Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur
Erörterung. Weiterhin können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf
abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur fristgerecht
vorgebrachte Anregungen und Bedenken bei der Beschlussfassung über die
Aufstellung des Bebauungsplans „Seelhof 2. Änderung“ berücksichtigt werden
können
Hinweis zu Normenkontrollanträgen
gemäß § 47 VwGO gegen Bebauungspläne:
Es wird darauf hingewiesen, dass
ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn die
den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen
der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs) oder im Rahmen der
Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 des
Baugesetzbuchs) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend
machen können, und wenn auf diese Rechtsfolge im Rahmen der Beteiligung
hingewiesen worden ist.
An umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen liegen bereits
vor:
-Eine Stellungnahme der Generaldirektion
Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie- Außenstelle Speyer
zu denkmalpflegerischen Belangen. Es werden Aussagen getroffen zum Umgang mit
potentiell im Plangebiet aufzufindenden archäologischen Funden sowie zu
möglichen, bisher nicht bekannten Kleindenkmälern innerhalb des Plangebiets
sowie zu den konkreten Belangen der Bauausführung.
- Eine Stellungnahme der Kreisverwaltung
Germersheim – Bauen u. Kreisentwicklung,- Untere Naturschutzbehörde und Untere
Bauaufsichtsbehörde, die besagt, dass die vorgesehenen Änderungen des
Bebauungsplans „Seelhof 2. Änderung“ keine negativen Auswirkungen auf den
Naturhaushalt im Plangebiet erwarten lassen.
- Eine Stellungnahme der Struktur- und
Genehmigungsdirektion SÜD – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft,
Bodenschutz mit Bezug auf eine im Verfahren „Seelhof 1. Änderung“ eingebrachte
Stellungnahme zum fachgerechten Umgang mit Niederschlagswasser sowie Aussagen betreffend der Notwendigkeit der
Erlaubnis nach dem Wasserhaushaltsgesetz im Falle von Eingriffen in das Grundwasser.
- Ein Landespflegerischer Planungsbeitrag aus dem
Bebauungsplanverfahren „Seelhof“
Leimersheim, den 25.02.2021
gez. Matthias Schardt, Ortsbürgermeister