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NEU! - Bildungs- & TeilhabepaketBundesrat und Bundestag haben das Bildungs- und Teilhabepaket am 25. Februar 2011 in kommunaler Trägerschaft beschlossen. Die Kreisverwaltung Germersheim ist für die Gesamtkoordination und -organisation verantwortlich. Im Landkreis Germersheim sind mehr als 3.400 Kinder und Jugendliche betroffen. Sie haben jetzt einen Rechtsanspruch auf Bildung und auf "Mitmachen". Anträge, die bis zum 30. Juni 2011 gestellt werden, haben rückwirkend Anspruch ab Januar 2011. Bisher wurden organisatorische Vorkehrungen getroffen damit die nötigen Anträge sowohl beim Die Anträge werden von der Kreisverwaltung Germersheim so schnell als möglich bearbeitet. Die dazu nötigen Strukturen werden derzeit aufgebaut. Um möglichst allen Betroffenen den Zugang zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zu ermöglichen, können Sie auch während der üblichen Öffnungszeiten sowohl Antragsunterlagen erhalten, als auch die Anträge zwecks Weiterleitung an die Kreisverwaltung Germersheim abgeben. | Öffnungszeiten: vormittags Kontakt: Verbandsgemeindeverwaltung |